Der Vorsteher ruft zur Wahl auf.
Abstimmungsergebnis (53 abgegebene, gültige Stimmen):
36 Ja-Stimmen, 15 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen
Auf die Frage des Vorstehers, ob Herr Schworck die Wahl annimmt, antwortet dieser mit „Ja“.
Es ergeht folgender mehrheitlicher Beschluss:
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Herr Oliver Schworck
wird gem. Artikel 74 Abs. 1 der Verfassung von Berlin in Verbindung mit den §§ 16 Abs. 1a, 34 Abs. 1 und 35 Abs. 1 des Bezirksverwaltungsgesetzes zum Bezirksstadtrat von Tempelhof-Schöneberg gewählt.