Auszug - Wahl eines Bezirksamtsmitglieds
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Der Vorsteher ruft zur Wahl auf. Abstimmungsergebnis (53 abgegebene, gültige Stimmen): 36 Ja-Stimmen, 11 Nein-Stimmen und 6 Enthaltungen Auf die Frage des Vorstehers, ob Herr Steuckardt die Wahl annimmt, antwortet dieser mit „Ja“. Es ergeht folgender mehrheitlicher Beschluss: Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Herr Matthias Steuckardt wird gemäß Artikel 74 Abs.1 der Verfassung von Berlin in Verbindung mit den §§ 16 Abs.1a, 34 Abs.1 und 35 Abs.1 des Bezirksverwaltungsgesetzes zum Bezirksstadtrat von Tempelhof-Schöneberg gewählt. |
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