Der Vorsteher ruft zur Wahl auf.
Abstimmungsergebnis (53 abgegebene, gültige Stimmen):
36 Ja-Stimmen, 11 Nein-Stimmen und 6 Enthaltungen
Auf die Frage des Vorstehers, ob Herr Steuckardt die Wahl annimmt, antwortet dieser mit „Ja“.
Es ergeht folgender mehrheitlicher Beschluss:
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Herr Matthias Steuckardt
wird gemäß Artikel 74 Abs.1 der Verfassung von Berlin in Verbindung mit den §§ 16 Abs.1a, 34 Abs.1 und 35 Abs.1 des Bezirksverwaltungsgesetzes zum Bezirksstadtrat von Tempelhof-Schöneberg gewählt.