BV von Boxberg begründet den eingebrachten Änderungsantrag. Wortbeiträge von BV Olschewski, BzStR Oltmann und BD Voss folgen. BV Steuckardt merkt das Verfahren durch das Bezirksamt an und regt an, den Antrag für durch Verwaltungshandeln als erledigt zu betrachten. BV von Boxberg und BV Dr. Scherzinger lehnen dies ab. Ausschussvorsitzender BV Seltz leitet die Abstimmung ein und stellt den Änderungsantrag zur Abstimmung. Dem Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird einstimmig (15-Ja, 0-Nein, 4-Enthaltungen) zugestimmt. Der Änderungsantrag wird einstimmig (16-Ja, 0-Nein, 3-Enthaltungen) beschlossen. Es ergeht folgende Beschlussempfehlung:
Der Ausschuss empfiehlt der BVV:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt zu beobachten, ob zukünftig leerstehende Wohnungen in den Gebieten der sozialen Erhaltungssatzung in relevanter Größenordnung an „Proforma-Mieter“ vermietet werden, mit dem Ziel eines anschließenden Ankaufes gem. § 172 Abs. 4 Satz 3 Nr. 6 BauGB durch diese Mieter.
Sollte diese missbräuchliche Vermietungspraxis in größerem Umfang beobachtet werden, wird das Bezirksamt ersucht, der BVV darzustellen, mit welchen geeigneten Mitteln des Verwaltungshandelns dem Symptom begegnet werden kann.