TOP |
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Betreff |
Drucksache |
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Ö 1 |
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Festlegung der Tagesordnung |
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Ö 2 |
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Genehmigung vorliegender Protokolle |
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Ö 3 |
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Bericht aus der Verwaltung |
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Ö 3.1 |
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Sachstand zu 1247/XIX Wohnbaupotential an der Reißeckstraße - weiterer Bericht angekündigt |
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Ö 3.2 |
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Vorstellung der Planungen Bahnhof Yorckstraße - Auf Wunsch von BV Olschewski |
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Ö 3.3 |
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Vorstellung Marienpark |
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Ö 3.4 |
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Neue Mitte Tempelhof II
hierzu wurde Herr Sichter (SenStadt) um Teilnahme gebeten |
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1528/XIX |
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20.05.2015 - Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin |
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Ö 9.14 - überwiesen |
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Überweisung an den Ausschuss für Stadtentwicklung (federführend) und dem Unterausschuss Bibliotheken – Beschlussliste.
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10.06.2015 - Ausschuss für Stadtentwicklung |
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Ö 5.5 - vertagt |
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08.07.2015 - Ausschuss für Stadtentwicklung |
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Ö 6.3 - vertagt |
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Vertagt BV Götz bittet um Verschiebung der Drucksache auf die nächste Sitzung im Oktober.
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09.09.2015 - Ausschuss für Stadtentwicklung |
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Ö 5.1 - vertagt |
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Die Beratung der Drucksache wird vertagt.
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11.11.2015 - Ausschuss für Stadtentwicklung |
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Ö 6.1 - vertagt |
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09.12.2015 - Ausschuss für Stadtentwicklung |
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Ö 3.4 - vertagt |
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Die Beratung des TOPs wird vorgezogen. Ein Sprecher der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung erhält das Wort. Dieser erläutert aus gesamtstädtischer Sicht die Potentiale des Gebietes am Rathaus Tempelhof. Er berichtet von den Möglichkeiten und Problematiken. Es handelt sich hier im Wesentlichen um landeseigene Flächen mit einem Potential für ca. Einhundert Wohneinheiten und einer hervorragenden verkehrlichen Anbindung. Das Grundstück an der Goetzstraße wurde bereits an die Stadt und Land verkauft. BV Oltmann erklärt, seine Fraktion begrüße die vorbereitenden Untersuchungen weise aber darauf hin, dass der Stadtentwicklungsausschuss einzubeziehen sei. Solange es keine handfeste Perspektive für einen Neubau der Zentralbibliothek gebe, bestünde die Grüne-Fraktion auf die Sanierung des bisher genutzten Gebäudes. Dieser Forderung schließt sich die Fraktion der CDU an. Laut BV Olschewski steht auch das Schwimmbad in der Götzstraße nicht zur Disposition. Ebenfalls hält er das „Wäldchen“ für sehr wichtig und erhaltenswert. Die Abstimmung der Drucksache wird vertagt.
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13.01.2016 - Ausschuss für Stadtentwicklung |
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Ö 7.3 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet) |
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Zu dieser Drucksache liegt eine Austauschseite der SPD-Fraktion vor, welche von Herrn Götz ausführlich begründet wird. BV Seltz erklärt, er begrüße die Kategorisierung in „Sanierungsgebiet“ resp. städtebauliches Entwicklungsgebiet und erläutert seine Gründe. Unter anderem eröffne die Kategorisierung die Möglichkeiten Stadtbauförderungsmittel einzuwerben. Einen Neubau der Bibliothek begrüße seine Fraktion, da die Bücherei nicht an prominenter Stelle verortet sei. Für die Fraktion der CDU erklärt Herr Rimmler, es bestünden große Bedenken zu den in der letzten Sitzung vorgestellten Planungen, insbesondere der darin erhaltene Verlust an Grünflächen. Herr Rimmler erklärt, seine Fraktion könne der Tischvorlage nicht zustimmen, da es noch Beratungsbedarf gebe. Laut BV Olschewski wünscht die CDU-Fraktion den Erhalt des Wäldchens, des Schwimmbades und der Bibliothek an bisheriger Stelle. In ihrem Redebeitrag fordert BV Waldt den Ausschuss auf ein klares Bekenntnis zum Erhalt des Bibliotheksstandortes auszusprechen. BV Kühne erläutert, dass es sich bereits bei mehreren Gebieten des Bezirks Tempelhof-Schöneberg um Sanierungsgebiete handele, so zum Beispiel Neue Mitte Lichtenrade und ISEK Tempelhofer Feld. Er erläutert die Bedeutung und die weitere Möglichkeit des Bezirks zur Beschlussfassung von Bebauungsplänen für diese Bereiche ausführlich. Mehrheitsbeschluss: Das Bezirksamt wird ersucht, die von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung vorgesehene Vorbereitende Untersuchung nach § 141 BauGB für das Umfeld des Rathauses Tempelhof aktiv zu unterstützen. Im Rahmen des Prozesses sollen neben der Schaffung von Wohnraum die Stabilisierung des Tempelhofer Damms als Einzelhandelsstandort (Schaffung größerer Einzelhandelsflächen zur Ergänzung fehlender Handelssegmente) sowie die Schaffung eines kommunalen Zentrums (Bürgersaal, Café, Vorplatznutzung, ggfs. Bibliothek) in den Mittelpunkt gerückt werden. Hinsichtlich der möglichen Ausweisung eines neuen Bibliotheksstandortes soll auf die zeitliche Dringlichkeit zur Entscheidung über die Verwendung bezirklicher Investitionsmittel hingewiesen werden und hierzu ein Szenario für eine vorgezogene Verlagerung entwickelt werden. Der BVV ist bis Juni 2016 ein Zwischenbericht vorzulegen.
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20.01.2016 - Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin |
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Ö 12.2 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet) |
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Beschluss gegen Stimmen der Fraktion CDU und Gruppen LINKE und PoP – Beschlussliste: Das Bezirksamt wird ersucht, die von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung vorgesehene Vorbereitende Untersuchung nach § 141 BauGB für das Umfeld des Rathauses Tempelhof aktiv zu unterstützen. Im Rahmen des Prozesses sollen neben der Schaffung von Wohnraum die Stabilisierung des Tempelhofer Damms als Einzelhandelsstandort (Schaffung größerer Einzelhandelsflächen zur Ergänzung fehlender Handelssegmente) sowie die Schaffung eines kommunalen Zentrums (Bürgersaal, Café, Vorplatznutzung, ggfs. Bibliothek) in den Mittelpunkt gerückt werden. Hinsichtlich der möglichen Ausweisung eines neuen Bibliothekenstandortes soll auf die zeitliche Dringlichkeit zur Entscheidung über die Verwendung bezirklicher Investitionsmittel hingewiesen werden und hierzu ein Szenario für eine vorgezogene Verlagerung entwickelt werden. Der BVV ist bis Juni 2016 ein Zwischenbericht vorzulegen.
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16.11.2016 - Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin |
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Ö 13.7 - vertagt |
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Die Beratung der Drucksache wird vertagt.
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14.12.2016 - Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin |
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Ö 6.7 - überwiesen |
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Überweisung an den Ausschuss für Stadtentwicklung – Beschlussliste.
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12.04.2017 - Ausschuss für Stadtentwicklung |
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Ö 7.10 - zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet) |
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Die Mitteilung wird vom Ausschuss zur Kenntnis genommen.
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Ö 3.5 |
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Antrag der Fraktionen SPD/Grüne für eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung "Bauvorhaben Lichtenrader Damm 229-241"
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Ö 3.6 |
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Neues Vereinshaus für den TSV Tempelhof-Mariendorf im Volkspark Mariendorf
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1707/XIX |
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Ö 4 |
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Drucksachenberatung |
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Ö 4.1 |
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Überarbeitung der Bereichsentwicklungspläne prüfen |
![Geänderter Beschluss](/ba-tempelhof-schoeneberg/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/images/achtung_bes.gif) |
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0417/XIX |
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Ö 4.2 |
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Fehlerhaften B-Plan 7-69, Grünfläche zwischen Crellestraße und S-Bahntrasse im Bereich der Langenscheidtbrücke
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0774/XIX |
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Ö 4.3 |
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Entscheidung über die Entwicklung auf dem EUREF-Campus treffen |
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1614/XIX |
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Ö 4.4 |
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Gewerbegebiete für Handwerk sichern |
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1665/XIX |
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Ö 4.5 |
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Geltungsbereichsänderung des Bebauungsplans 7-26. Der Geltungsbereich lautet nunmehr: "7-26 für ehemaliges Bahngelände westlich der S-Bahntrasse S2 bestehend aus Teilflächen der Grundstücke Bautzener Straße 20, Dudenstraße 80/Monumentenstraße 15, General-Pape-Straße 25 und Monumentenstraße 14 sowie aus je einem Abschnitt der Kolonnen- und Monumentenbrücke im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg" |
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1681/XIX |
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Ö 4.6 |
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Geltungsbereichsänderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 7-66VE. Der Geltungsbereich lautet nunmehr: für das Grundstück Bautzener Straße 21-24, Yorckstraße 55-56A sowie eine Teilfläche des Grundstücks Bautzener Straße 20 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg |
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1682/XIX |
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Ö 4.7 |
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Ergebnisse der Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf 7-66VE im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg |
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1683/XIX |
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Ö 4.8 |
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des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg von Berlin über die Aufstellung des Bebauungsplans 7-76 für die Grundstück Nahmitzer Damm 12 und 18 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Marienfelde |
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1684/XIX |
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Ö 4.9 |
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Perspektiven für das Pumpwerk Lichtenrade |
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1697/XIX |
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Ö 5 |
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Verschiedenes |
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