Auszug - Geltungsbereichsänderung des Bebauungsplans 7-26. Der Geltungsbereich lautet nunmehr: "7-26 für ehemaliges Bahngelände westlich der S-Bahntrasse S2 bestehend aus Teilflächen der Grundstücke Bautzener Straße 20, Dudenstraße 80/Monumentenstraße 15, General-Pape-Straße 25 und Monumentenstraße 14 sowie aus je einem Abschnitt der Kolonnen- und Monumentenbrücke im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg"  

 
 
44. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 4.5
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 09.12.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:45 Anlass: ordentliche Sitzung
1681/XIX Geltungsbereichsänderung des Bebauungsplans 7-26. Der Geltungsbereich lautet nunmehr: "7-26 für ehema-liges Bahngelände westlich der S-Bahntrasse S2 be-stehend aus Teilflächen der Grundstücke Bautzener Straße 20, Dudenstraße 80/Monumentenstraße 15, Ge-neral-Pape-Straße 25 und Monumentenstraße 14 sowie aus je einem Abschnitt der Kolonnen- und Monumen-tenbrücke im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg"
     
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Frau Dr. Klotz, SibyllSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:Mitteilung zur KenntnisnahmeMitteilung zur Kenntnisnahme
 
Beschluss


Die Drucksachen Nr. 1681/XIX, 1682/XIX und 1683/XIX werden gemeinsam beraten.

BV Seltz äußert sich kritisch zu der zu vermutenden Wohnqualität in einigen der hier geplanten Wohnungen. Für seine Fraktion sei gesundes Wohnen wichtiger als die Wohnungsanzahl.

Die Nachfragen zu Einzelhandelsflächen von BV Götz werden von der Verwaltung beantwortet.

Herr Kroll erklärt, die Lärmproblematik sei durch die Änderungen gesetzlicher Regelungen verschärft. Er erläutert die Bemühungen der Verwaltung diese Problematik zu lösen. Des Weiteren berichtet er, die Trägerbeteiligung beginne im Januar.

Die Untersuchungen für das Einzelhandelskonzept erfolgten momentan mit dem Ergebnis, der Bereich sei deutlich unterversorgt. Allerdings empfiehlt der Bezirk Flächengrößen in Höhe von 800 qm bis 1000 qm, was deutlich unter den Erwartungen des Investors liege.

Bezüglich der Wohnungszuschnitte sind die Vorgaben aus dem Stadtentwicklungsausschuss einzuhalten. Der Ausschuss empfiehlt 80-100% Mietwohnungen, davon ca. 40% Kleinwohnungen.

Eine Sprecherin der Bürgerinitiative erhält ebenfalls das Wort.

Nach erläuternden Worten bezüglich der gesetzlichen Regelungen zu einem B-Planverfahren erhält eine weitere Sprecherin der Bürgerinitiative das Wort. 

BV Seltz bittet das Thema Lärmschutz in diesem Bereich auf eine der weiteren Sitzungen zu nehmen.

Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen