Drucksache - 1681/XIX  

 
 
Betreff: Geltungsbereichsänderung des Bebauungsplans 7-26. Der Geltungsbereich lautet nunmehr: "7-26 für ehema-liges Bahngelände westlich der S-Bahntrasse S2 be-stehend aus Teilflächen der Grundstücke Bautzener Straße 20, Dudenstraße 80/Monumentenstraße 15, Ge-neral-Pape-Straße 25 und Monumentenstraße 14 sowie aus je einem Abschnitt der Kolonnen- und Monumen-tenbrücke im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg"
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Frau Dr. Klotz, SibyllSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:Mitteilung zur KenntnisnahmeMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung Kenntnisnahme
09.12.2015 
44. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksamt Beratung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
18.11.2015 
52. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   

Sachverhalt
Anlagen:
Mitteilung zur Kenntnisnahme
7-26 Übersicht Geltungsbereichsreduzierung

Begründung

Die Geltungsbereichsreduzierung erfolgt zugunsten der Schaffung von dringend benötigtem Wohnungsbau nördlich des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes 7-26; auf dem Grundstück Bautzener Straße 21-24 / Yorckstraße 55-56A. Planungsrecht für das Wohnbauprojekt an der Bautzener Straße wird im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens 7-66 VE geschaffen. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 7-66 VE wird um die in Rede stehende Fläche im Anschluss an den BA-Beschluss zur Geltungsbereichsreduzierung des 7-26 durch BA-Beschluss erweitert.

 

Die Reduzierung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans um eine 98m² große Teilfläche des Grundstücks Bautzener Straße 20 ist zur Arrondierung der geplanten Bebauung auf dem nördlich gelegenen Grundstück Bautzener Straße 21-24 / Yorckstraße 55-56A erforderlich. Die 98 m² große Fläche dient der Schaffung von notwendigen Vorgartenflächen auf dem Grundstück Bautzener Straße 21-24 / Yorckstraße 55-56A gemäß dem abgestimmten städtebaulichen Konzept.

 

Die 98 m² große Fläche, die im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens 7-26 als öffentliche Parkanlage gesichert werden sollte, ist für die Parkanlage entbehrlich. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan 7-66 VE sieht die Festsetzung einer ca. 2.500 m² großen zusätzlichen öffentlichen Parkanlage östlich des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes vor. In der Summe wird deutlich mehr öffentliche Parkanlage neugeschaffen, als durch die Geltungsbereichsreduzierung aufgegeben wird. Dies kommt dem öffentlichen Bedarf an innerstädtischen Grünflächen entgegen.

 

Im Rahmen des Mitteilungsverfahrens gemäß § 5 AGBauGB über die Geltungsbereichsänderung des Bebauungsplans 7-26 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg wurden von Seiten der Gemeinsamen Landesplanung (GL) und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt II C 3 keine Bedenken oder Hinweise vorgetragen.

 

Rechtsgrundlagen

 

Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 118 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474)

 

Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juni 2015 (GVBl. S. 283)

 

Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Fassung vom 10. November 2011 (GVBl. 693)

 
 

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