Nach Erörterung des Antrages durch BV Olschewski merkt BV Götz an, dass die Verantwortlichkeit nicht beim Bezirksamt zu suchen sei, sondern beim Landesdenkmalamt. Des Weiteren macht er darauf aufmerksam, dass es im Falle einer Denkmalschutzunterstellung zu massiven Problemen bei der Modernisierung des Bahnhofes kommen würde und schlägt vor, die Beschlussempfehlung in Form eines Prüfberichtes zu formulieren und äußert folgenden Satz: „Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass …“
Er schlägt vor, die Beschlussempfehlung als Prüfbericht zu formulieren und äußert folgenden Satz: „Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass …“
Der Vorschlag wird mit einer Enthaltung angenommen und in die Beschlussempfehlung übernommen, die nun wie folgt lautet:
Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung:
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass das Gebäude Yorckstraße 56 A, 10965 Berlin, in dem sich die Lokalität „Zum Umsteiger“ befindet, unter Denkmalschutz gestellt wird, so dass es auf keinen Fall während zukünftig erfolgender Bautätigkeiten abgerissen werden kann.
Ferner wird das Bezirksamt ersucht zu prüfen, ob das o.g. Gebäude unter Einbeziehung des benachbarten S-Bahnhofs Yorckstraße und den unmittelbar angrenzenden Yorckbrücken auch als Denkmalbereich Aufnahme in die Denkmalliste Berlin finden könnte.
Zusätzlich wird nochmals angeregt, dass sich das Bezirksamt bei den zuständigen Stellen dafür einsetzt, dass der S-Bahnhof Yorckstraße in einen, einem Verkehrsknotenpunkt des Öffentlichen Personennahverkehrs würdigen Zustand versetzt und die Umsteigesituation zur U-Bahnlinie 7 und dem Metrobus (Fahrtrichtung Westen) dauerhaft und nachhaltig durch Umgestaltung und Entfernung des „Bahnhofs-Provisoriums“ verbessert wird.