15.04.2010 - Ausschuss für Facility Management, Hochbau und Liegenschaften
Ö 5.6 - vertagt
Auf Wunsch des Kinder- und Jugendparlaments wird die Beratung des
Antrages vertagt
Auf
Wunsch des Kinder- und Jugendparlaments wird die Beratung des Antrages vertagt.
04.05.2010 - Ausschuss für Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten
Ö 3.1 - überwiesen
Bezirksstadtrat Schworck informiert über die Nichtzuständigkeit des Ausschusses und teilt mit, dass er den Antrag zuständigkeitshalber an die Dezernenten der Abteilungen Gesundheit, Soziales und Bauwesen mit der Bitte um weitere Bearbeitung weitergeleit
Bezirksstadtrat Schworck teilt mit, dass er den Antrag zuständigkeitshalber an die Dezernenten der Abteilungen Gesundheit, Soziales und Bauwesen mit der Bitte um weitere Bearbeitung weitergeleitet hat.
Eine Kopie der Schreibenbefindet sich im BVV-Büro.
Die Nichtzuständigkeit des Ausschusses wird einstimmig festgestellt.
20.05.2010 - Ausschuss für Facility Management, Hochbau und Liegenschaften
Ö 3.6 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Kurze Erläuterung durch Vertreter des Kinder- und Jugendparlaments
Kurze
Erläuterung durch Vertreter des Kinder- und Jugendparlaments.
Das
BA erklärt, dass hierfür keine Zuständigkeit gegeben sei. Nach kurzer
Diskussion wird das BA dennoch gebeten
1.Eine Prüfung
durch das Gesundheitsamt zu veranlassen und
2.Eine möglich
Gefährdung durch Einsturzgefahr zu prüfen.
Entfällt wegen
Nichtzuständigkeit
16.06.2010 - Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Ö 3.5 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
BV Rade stellt den Antrag auf Rücküberweisung in den Ausschuss für
Facility Management, Hochbau und Liegenschaften
BV Rade
stellt den Antrag auf Rücküberweisung in den Ausschuss für Facility Management,
Hochbau und Liegenschaften.
BV
Hackenberger und BV Böltes sprechen gegen die Rücküberweisung.
Der
Antrag auf Rücküberweisung wird abgelehnt.
Beratungsbeiträge:
BV Rade und BzStR Krömer
Mehrheitsbeschluss:
Der Antrag wird nicht weiter
verfolgt, da er wegen fehlender Zuständigkeit nicht behandelbar ist.