Auszug - Auswirkungen der Bauordnungsnovelle auf öffentliche Gebäude (auf Antrag BV Rimmler, vertagt vom 18. März 2010)
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Die
Verwaltung erklärt, dass die neue Bauordnungsnovelle keine Auswirkungen auf
öffentliche Gebäude habe. Gegenstand der Änderungen sind vier Sachverhalte –
Neuregelung
bei Werbeanlagen –
Verfahrensfreiheit
bei Außenwanddämmungen –
Klarstellung
bei Regelungen zu Bauproduktezulässigkeit –
Verbot
von Abfallschächten Die
Änderungen werden im einzelnen erläutert und begründet, warum diese Änderungen
öffentliche Gebäude nicht betreffen. |
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