Grundlagen
sind der Beschluss des Bezirksamts und die Kundenstruktur des Jobcenters. Das
Bezirksamt empfiehlt dem Jobcenter Maßnahmen zur Umsetzung durch die
Beschäftigungsträger. Rund 600 Maßnahmen-Anträge durch Freie Träger sind abgesprochen. Stichhaltige
Maßnahme-Begründungen sind notwendig: “Kein Geld für Personal”
reicht nicht.
Präzise
Vorgaben des Bezirksamts an das Jobcenter, dessen Kundenorientierung und ein geeigneter Zuschnitt der Maßnahmen
sind wichtig unddie Übereinstimmung des Kundenprofils mit
Maßnahmeanforderungen notwendig.
ÖBS kommt
nur für Menschen in Frage, bei denen alle anderen Beschäftigungs-Instrumente
versagt haben.
Die Drucksache wird vom Ausschuss zur Kenntnis
genommen.