Auszug - Neuordnung der Jobcenter - der BVV vom 15.10.2008 -MzK-
Die
beteiligten Bundes- und Länderminister haben darüber eine Einigung erzielt,
eine Änderung des Grundgesetzes (GG) vorzuschlagen. Das neue Eckpunktepapier
sieht ein Zentrum für Arbeit und Grundsicherung (ZAG) vor. Die
Aufgabenzuordnung zwischen der Bundesagentur für Arbeit und den Kommunen, die
Personalzuordnung und die Finanzierung blieben unverändert. Die
Geschäftsführung würde jeweils für fünf Jahre von der Trägerversammlung
bestellt. Für die IT-Technik würde ein Vorlauf von einem Jahr benötigt. Die
Änderung des GG noch vor der Bundestagswahl werden in der Diskussion als schwer
zu verwirklichen eingestuft. Die
Drucksache wird vom Ausschuss zur Kenntnis genommen; die fehlende Seite 2 wird nachgeliefert. |
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