Tagesordnung - 15. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Jobcenter  

 
 
Bezeichnung: 15. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Jobcenter
Gremium: Ausschuss für Soziales und Jobcenter
Datum: Do, 26.06.2008 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:15 Anlass: ordentliche Sitzung

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Genehmigung der Tagesordnung      
Ö 2  
Wahl eines Schriftführers / einer Schriftführerin      
Ö 3  
Genehmigung vorliegender Protokolle      
Ö 4     Beratung vorliegender Drucksachen      
Ö 4.1  
Neuordnung der Jobcenter der BVV vom 21.05.2008  
Enthält Anlagen
0684/XVIII  
Ö 4.2  
Kommt der Ausbildungsbonus auch nach Tempelhof-Schöneberg? der BVV vom 18.06.2008  
Enthält Anlagen
0731/XVIII  
Ö 4.3  
Regelsatzerhöhung dringlich! der BVV vom 18.06.2008  
Enthält Anlagen
0736/XVIII  
    18.06.2008 - Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
    Ö 9.16 - überwiesen
    BV Katzemich beantragt die Überweisung an den Ausschuss für Soziales und Jobcenter

BV Katzemich beantragt die Überweisung an den Ausschuss für Soziales und Jobcenter.

Beratungsbeitrag. BV Gindra

BV Pschollkowski und BV Zauner sprechen für und BV Hackenberger gegen die Überweisung.

Dem Überweisungsantrag wird zugestimmt.

   
    26.06.2008 - Ausschuss für Soziales und Jobcenter
    Ö 4.3 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
    BzStR‘in Dr

Es findet eine eingehende Diskussion über den Antrag statt. BV Katzemich vermisst eine besondere Berücksichtigung von Kinder und Jugendlichen. BV Hackenberger verweist auf § 20 SGB II, der würde alle Regeln zur Regelsatzerhöhung festlegen. BV Pschollkowski sieht Probleme beim Lohnabstandsgebot. BV Nürnberger hingegen stellt klar, dass sich die Leistungen am Existenzminimum und nicht den untersten Lohngruppen orientieren müssen.

 

Es werden verschiedene Änderungen am Antrag diskutiert, und folgende Beschlussempfehlung wird mehrheitlich angenommen:

“Die BVV ersucht das Bezirksamt, sich bei den zuständigen Stellen für eine Weiterentwicklung der Regelsatzbemessung entsprechend folgender Grundsätze einzusetzen:

 

Die Grundsicherung muss das ökonomische und soziokulturelle Existenzminimum absichern. Dieses Existenzminumum hat sich an den Lebensbedingungen der Gesamtgesellschaft zu orientieren. Die Grundsicherung muss jährlich an die Preisentwicklung der Bestandteile des Warenkorbs angepasst werden.

 

Zur Ermittlung der Regelsätze für Kinder wird ein bedarfsorientiertes Bemessungssystem für eine armutsfeste und kindgerechte Erhebung der Regelsätze entwickelt. Die Regelsätze für Kinder und Jugendliche werden für die Altersgruppen bis 6 Jahre, bis 12 und bis 25 Jahre festgesetzt. Darüber hinaus werden einmalige Beihilfen (z. B. für Einschulung) sowie Sachleistungen für folgende Bedarfe eingeführt, soweit die Kosten nicht durch Länder oder Kommunen getragen werden: Lernmittel, Schulmaterial und Schülerbeförderung sowie Mahlzeiten im Rahmen der Ganztagsbetreuung in Kindertagesstätten und Schulen.”

   
    16.07.2008 - Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
    Ö 11.12 - (offen)
   
   
    19.11.2008 - Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
    Ö 11.5 - überwiesen
    Überweisung an den Ausschuss für Soziales und JobCenter – Konsensliste

Überweisung an den Ausschuss für Soziales und JobCenter – Konsensliste.

   
    22.01.2009 - Ausschuss für Soziales und Jobcenter
    Ö 2.1 - zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)
    Die MzK wird nach kurzer Diskussion zur Kenntnis genommen

Die MzK wird nach kurzer Diskussion  zur Kenntnis genommen.

Ö 5  
"Sanktionierungspraxis" des JobCenters Tempelhof-Schöneberg      
Ö 6  
Bericht aus dem JobCenter und aus der Trägervertretung - Fragen hierzu      
Ö 7  
Bericht aus der Verwaltung - Fragen an die Verwaltung      
Ö 8  
Verschiedenes      
               
 
 

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