Auszug - Regelsatzerhöhung dringlich! der BVV vom 18.06.2008  

 
 
15. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Jobcenter
TOP: Ö 4.3
Gremium: Ausschuss für Soziales und Jobcenter Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Do, 26.06.2008 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:15 Anlass: ordentliche Sitzung
0736/XVIII Regelsatzerhöhung dringlich!
     
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BV GindraBezirksamt
Verfasser:Frau Dr. Klotz, SibyllBand, Ekkehard
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
 
Beschluss

BzStR‘in Dr

Es findet eine eingehende Diskussion über den Antrag statt. BV Katzemich vermisst eine besondere Berücksichtigung von Kinder und Jugendlichen. BV Hackenberger verweist auf § 20 SGB II, der würde alle Regeln zur Regelsatzerhöhung festlegen. BV Pschollkowski sieht Probleme beim Lohnabstandsgebot. BV Nürnberger hingegen stellt klar, dass sich die Leistungen am Existenzminimum und nicht den untersten Lohngruppen orientieren müssen.

 

Es werden verschiedene Änderungen am Antrag diskutiert, und folgende Beschlussempfehlung wird mehrheitlich angenommen:

“Die BVV ersucht das Bezirksamt, sich bei den zuständigen Stellen für eine Weiterentwicklung der Regelsatzbemessung entsprechend folgender Grundsätze einzusetzen:

 

Die Grundsicherung muss das ökonomische und soziokulturelle Existenzminimum absichern. Dieses Existenzminumum hat sich an den Lebensbedingungen der Gesamtgesellschaft zu orientieren. Die Grundsicherung muss jährlich an die Preisentwicklung der Bestandteile des Warenkorbs angepasst werden.

 

Zur Ermittlung der Regelsätze für Kinder wird ein bedarfsorientiertes Bemessungssystem für eine armutsfeste und kindgerechte Erhebung der Regelsätze entwickelt. Die Regelsätze für Kinder und Jugendliche werden für die Altersgruppen bis 6 Jahre, bis 12 und bis 25 Jahre festgesetzt. Darüber hinaus werden einmalige Beihilfen (z. B. für Einschulung) sowie Sachleistungen für folgende Bedarfe eingeführt, soweit die Kosten nicht durch Länder oder Kommunen getragen werden: Lernmittel, Schulmaterial und Schülerbeförderung sowie Mahlzeiten im Rahmen der Ganztagsbetreuung in Kindertagesstätten und Schulen.”

 
 

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