Berlin ist bekannter Weise Land und Kommune zugleich. Die zweistufige Verwaltung Berlins gliedert sich in Senat (Hauptverwaltung) und 12 Bezirke (Bezirksverwaltung). Die Bezirksverwaltung umfasst das Bezirksamt und die Bezirksverordnetenver-sammlung. Das oberste Organ des Bezirks ist die Bezirksverordnetenversammlung (BVV).
Die BVV besteht aus 55 Mitgliedern, die zur gleichen Zeit und für die gleiche Wahlperiode wie das Abgeordnetenhaus von den Wahlberechtigten des Bezirks gewählt werden. Sie kann weder durch eignen Beschluss noch durch Volksentscheid aufgelöst werden. Die Wahlperiode der BVV endet mit der Wahlperiode des Abgeordnetenhauses, auch wenn sich dieses vorzeitig auflöst.
Die BVV, die sich aus fraktionsgebunden und den fraktionslosen Bezirksverordneten zusammensetzt, wird erstmals nach einer Wahl einberufen um sich zu konstituieren, jedoch nicht vor der Konstituierung des Abgeordnetenhauses. Sie wählt aus ihrer Mitte die Bezirksverordnetenvorsteherin/den Bezirksverordnetenvorsteher und ihre/n bzw. seine/n Stellvertreter/in sowie die Schriftführer. Diese bilden gemeinsam den Vorstand.
Was sind nun die Aufgaben der BVV? Erste Aufgabe nach ihrer Konstituierung ist es, die Bezirksbürgermeisterin/den Bezirksbürgermeister und die Bezirksstadträte – also das Bezirksamt – zu wählen. Auch wenn die BVV ein Organ der bezirklichen Verwaltung ist, ist sie nicht an Weisungen des Bezirksamtes gebunden. Sie ist vielmehr ein selbstständiges Verwaltungsorgan und kontrolliert die Führung der Geschäfte durch das Bezirksamt. Sie regt aber auch Verwaltungshandeln an, in dem sie über Beschlüsse das Bezirksamt ersucht, etwas zu tun oder zu unterlassen und kann jederzeit vom Bezirksamt Auskünfte verlangen. Für ihre Arbeit bedient sie sich in der Regel der von ihr eingesetzten Ausschüsse. Die Ausschüsse haben aber kein selbstständiges Entscheidungsrecht, sondern nur Beratungs- und Kontrollfunktion. Die BVV kann Vorlagen und Anträge, die sie beschließen soll, an die Fachausschüsse zur eingehenden Beratung überweisen. Nach der Beratung werden diese dann mit einer Beschlussempfehlung wieder in die BVV zur Abstimmung eingebracht. Die BVV ist jedoch nicht an die Beschlussempfehlung gebunden.
Als Hauptaufgabe bestimmt die BVV die Grundlinien der Verwaltungspolitik des Bezirks im Rahmen der Rechtsvorschriften und der vom Senat erlassenen Verwaltungsvorschriften. Sie entscheidet unter anderem über den Bezirkshaushaltsplan, die Verwendung von Sondermitteln, die Genehmigung der Bezirkshaushaltsrechnung sowie über Rechtsverordnungen zur Festsetzung von Bebauungsplänen, Landschaftsplänen und naturschutzrechtlichen Veränderungsverboten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Aufgaben der BVV sind vielfältig und umfangreich. Sie werden von der Öffentlichkeit oft verkannt bzw. nicht gebührend wahrgenommen. Die Bezirksverordneten sind ehrenamtlich tätig, wofür sie für ihre Arbeit eine monatliche Aufwandsentschädigung erhalten. Gelegentlich werden die Bezirksverordneten bezüglich ihrer „Wichtigkeit“ von Außenstehenden belächelt. Oft werden aber aus der Mitte der Bezirksverordneten künftige Abgeordnete, Staatssekretäre und gelegentlich Senatoren rekrutiert. So sei hier der erste Bundespräsident unseres Landes genannt. Theodor Heuss war vor dem Krieg unter anderem auch Mitglied der Bezirksverordnetenversammlung von Schöneberg.