Datenbank: Beschlüsse des Bezirksamts Tempelhof-Schöneberg
Jahr: | 2011 |
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Sitzungstermin: | 23.11.2011 |
Betreff: | Übertragung der Zuständigkeit zum Erlass von Widerspruchsbescheiden auf die Mitglieder des Bezirksamtes |
Beschluss: | Das Bezirksamt beschließt: Das Bezirksamt überträgt die Zuständigkeit zum Erlass von Widerspruchsbescheiden gemäß § 27 Absatz 1 Buchstabe b AZG, § 67 Satz 2 ASOG auf sein jeweiliges Mitglied, in dessen Geschäftsbereich im Sinne des § 38 Absatz 1 BezVG der Ausgangsbescheid erlassen worden ist. Für den Bereich der Bezirksbürgermeisterin, insbesondere für Widersprüche gegen Ausgangsbescheide des Rechtsamtes, ist Widerspruchsbehörde die Bezirksbürgermeisterin. Hat das nach diesen Regelungen an sich zuständige Mitglied des Bezirksamtes bestimmenden Einfluss auf den Inhalt des Ausgangsbescheides genommen, erlässt das Bezirksamt den Widerspruchsbescheid. |