Im Bezirk Tempelhof-Schöneberg gibt es mehrere verschiedene Unterkünfte (Aufnahmeeinrichtung, Gemeinschaftsunterkunft, Übergangswohnheim), in denen geflüchtete Menschen untergebracht werden. Für die Errichtung, Belegung und Qualitätssicherung dieser Unterkünfte ist das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) zuständig. Die Unterkünfte werden durch gemeinnützige oder gewerbliche Träger oder den Landeseigenen Betrieb (LfG-B) betrieben.
In den Einrichtungen übernimmt in der Regel sozialpädagogisches Fachpersonal Betreuung der Menschen. Außerdem unterstützen zahlreiche bezirkliche Angebote und Ehrenamtliche die Menschen in und außerhalb der Unterkünfte. In jeder Unterkunft gibt es eine Fachkraft, die für die Koordinierung der haupt- und ehrenamtlichen Angebote zuständig ist.