Aufgaben und Rechtsgrundlagen der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten

Frau sitzt am Schreibtisch, im Hintergrund Statue mit Waage

Aufgaben und Rechtsgrundlage sind verankert in der Verfassung von Berlin und im Landesgleichstellungsgesetz.

Aufgaben

Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten haben die Aufgaben, sich in den Bezirken für das Verfassungsgebot der Gleichstellung von Frauen und Männern einzusetzen.

Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten..

  • sind Anlauf- und Informationsstelle für Frauen, die im Bezirk leben und arbeiten
  • geben Empfehlungen gegenüber dem Bezirksamt zur Verwirklichung des Gleichstellungsgebotes (Grundgesetz, Artikel 3, Absatz 2)
  • regen Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen von Frauen an
  • beraten und unterstützen die Arbeit von Frauenprojekten und –initiativen
  • informieren die Öffentlichkeit über Angelegenheiten ihres Aufgabenbereiches.

Rechtliche Grundlagen

Gender Mainstreaming

Auf der 4. Weltenfrauenkonferenz 1995 in Peking wurde Gender Mainstreaming als gleichstellungspolitische Strategie eingeführt. 1999 wird Gender Mainstreaming mit dem Vertrag von Amsterdam auf EU-Ebene als verpflichtende Strategie verankert.

Gender Mainstreaming ist dabei ein Konzept, das beide Geschlechter im Blickfeld hat und analysiert, wie durch gezielte Förderung eine Gleichberechtigung der Geschlechter in den verschiedenen Bereichen erzielt werden kann. Gender Mainstreaming gestaltet aber auch, durch eine gezielte Analyse der Strukturen, Prozesse und entwickelt Themenfelder weiter.