Mit dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) wurde die rechtliche Grundlage geschaffen, der Allgemeinheit ein umfassendes Informationsrecht mit dem Ziel einzuräumen, in Akten von Behörden Einsicht nehmen oder aus ihnen Auskunft erhalten zu können. Damit soll sowohl die demokratische Meinungs- und Willensbildung gefördert als auch eine Kontrolle des staatlichen Handelns ermöglicht werden (vergleiche § 1 IFG)
Informationen zum Informationsfreiheitsgesetz
Behördlicher Datenschutzbeauftragter
Andreas F.-W. Mugler
Rathaus Schöneberg
- Raum: 153
- Tel.: (030) 90277-4746
- Fax: (030) 90277-7862
- E-Mail an Herrn Mugler
Vertretung
Joachim Sponholz
- Raum: 19
- Tel.: (030) 90277-2519
- Fax: (030) 90277-2346
- E-Mail an Herrn Sponholz