Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit dem Berliner Datenschutzgesetz (BlnDSG) bzw. spezialgesetzlichen Normen regeln die Voraussetzungen, unter denen Berliner Behörden personenbezogene Daten verarbeiten dürfen.
Die Verarbeitung der Daten von Bürgern ist im Sinne von Art. 6 DSGVO zulässig, wenn die Verarbeitung
- zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist
- für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse oder der Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt
und sich insoweit auf eine Rechtsvorschrift stützen kann.
Dies geht mit Rechten einher, die Sie als Bürger haben:
-
Recht auf Information (Art. 13 und 14 DSGVO)
- Ausnahmen:
- Sie verfügen bereits über die Informationen.
- Die Mitteilung erweist sich als unmöglich oder ist mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden.
- Die Verarbeitung ist aufgrund einer EU- oder nationalen Rechtsgrundlage ausdrücklich geregelt.
- Es handelt sich um geheimhaltungspflichtige Daten.
- Ausnahmen:
- Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) über Umfang, Zweck, Rechtsgrundlage, Dauer der Speicherung und Empfänger.
- Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) unrichtiger oder unvollständiger Daten.
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Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO)
- Ausnahmen:
- Die Datenspeicherung dient der Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, des öffentlichen Interesses oder der Ausübung öffentlicher Gewalt.
- Aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit.
- Für aus Gründen des öffentlichen Interesses liegende Archiv- oder wissenschaftliche und historische Forschungszwecke und statistische Zwecke.
- Die Speicherung ist zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich.
- Ausnahmen:
- Recht auf Einschränkung (Art. 18 DSGVO) soweit u.a. die Richtigkeit der Daten nicht feststeht.
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Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO)
- Ausnahme:
- Die Verarbeitung ist zur Erfüllung einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe erforderlich.
- Ausnahme:
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Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO)
- Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
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