Landschaftsplan 7-L-2 "Gewerbegebiet Großbeerenstraße"

Landschaftsplan Großbeerenstraße

Luftbildausschnitt Gewerbegebiet Großbeerenstraße

Hochversiegeltes Gewerbegebiet in Mariendorf und Marienfelde

Der Geltungsbereich des Landschaftsplans erstreckt sich südlich des Teltowkanals, westlich der S-Bahntrasse, nordwestlich und südöstlich der Großbeerenstraße in den Ortsteilen Mariendorf und Marienfelde. Das Gebiet wird durch gewerbliche und industrielle Nutzung geprägt und weist einen hohen Versiegelungsgrad sowie einen nur geringen Begrünungsgrad auf.

Zur Verbesserung der ökologischen Situation hat das Bezirksamt am 6.9.2005 beschlossen in dem durchschnittlich zu 80% versiegelten Gebiet den Biotopflächenfaktor (BFF) einzuführen. Der Plan wurde am 11.01.2011 vom Bezirksamt festgesetzt.

Ziele des Landschaftsplanes

Ziel des Landschaftsplanes ist es, in den hochversiegelten Gewerbegebieten durch Schaffen und Sichern von naturhaushaltwirksamen Flächen auf den einzelnen Grundstücken durch Entsiegelung und Begrünung die negativen Auswirkungen auf den Naturhaushalt zu senken und dadurch einer weiteren Verschlechterung der ökologischen Situation in Folge einer Nutzungsintensivierung entgegenzuwirken. Die uneingeschränkte Beibehaltung der Grundstücksnutzung sowie die Ausschöpfung der planungsrechtlich möglichen Bebaubarkeit wird dabei garantiert.

Der BFF setzt einen bestimmten Anteil der Fläche auf privaten Grundstücken fest, der begrünt werden muss.

Der BFF trägt zum Erreichen folgender Ziele bei:
  • Grundwasseranreicherung durch Versickerung auf dem Grundstück
  • Verbesserung des Kleinklimas
  • Schaffen neuer Biotopstrukturen
  • Verbesserung des Ortsbildes und des Wohnumfeldes
  • Einsparungen der Entwässerungsgebühren für das Regenwasser bei vollständiger Versickerung auf dem Grundstück
  • Schaffen eines minimalen Grün-Standards in Gebieten ohne Bebauungspläne

Umsetzung

Für die gewerblich genutzten Grundstücke, die im Landschaftsplangebiet liegen, ist ein Biotopflächenfaktor von 0,3 festgesetzt worden, d.h. 30% der
Grundstücksfläche müssen naturhaushaltswirksam angelegt sein. Dieses kann auf verschiedene Art wie durch Anlegen von Vegetationsflächen, Dach- oder Fassadenbegrünung oder durch Schaffen von Flächen zur Regenwasserversickerung erfolgen.

Der Biotopflächenfaktor muss jedoch nur erfüllt werden, wenn eine bauliche
Veränderung oder eine Neubebauung auf den jeweiligen Grundstücken erfolgt. Grundsätzlich besteht für vorhandene Gebäude Bestandsschutz, d.h. erfolgt keine Veränderung auf dem Grundstück, müssen auch keine Maßnahmen
erfolgen.

Um Härtefälle zu vermeiden, kann der BFF bei Auftreten von unverhältnismäßig hohen Kosten für die geforderten Maßnahmen, die nicht im Verhältnis zur aufzuwendenden Bausumme stehen, auch verringert werden.

  • Festsetzungskarte zum Landschaftsplan 7-L-2 "Gewerbegebiet Großbeerenstraße"

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    PDF-Dokument (245.2 kB)
    Dokument: Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg

  • Verordnung zum Landschaftsplan 7-L-2 "Gewerbegebiet Großbeerenstraße"

    PDF-Dokument (354.2 kB)
    Dokument: Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg