Landschaftsplan XIII-L-3 "Gewerbegebiet Tempelhof-Nord"

Landschaftsplan Tempelhof-Nord

Ausschnitt Gewerbegebiet Tempelhof-Nord

Hochversiegelte Gewerbegebiete im Norden Tempelhofs

Der Landschaftsplan erstreckt sich auf das hochversiegelte Gewerbe- und Industriegebiet im Ortsteil Tempelhof im Bereich des Teltowkanals und der Bundesautobahn A 100.
Zur Verbesserung der ökologischen Situation hat das Bezirksamt am 17.3.1997 beschlossen in dem durchschnittlich zu 80% versiegelten Gebiet den Biotopflächenfaktor (BFF) einzuführen. Der Plan wurde am 30.10.2001 vom Bezirksamt festgesetzt.

Die Ziele des Landschaftsplanes

Ziel des Landschaftsplanes ist es, die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes zu verbessern sowie die Biotopentwicklung zu fördern. Die uneingeschränkte Beibehaltung der Grundstücksnutzung sowie die Ausschöpfung der planungsrechtlich möglichen Bebaubarkeit wird dabei garantiert.

Der BFF setzt einen bestimmten Anteil der Fläche auf privaten Grundstücken fest, der begrünt werden muss.

Der BFF trägt zum Erreichen folgender Ziele bei:
  • Grundwasseranreicherung durch Versickerung auf dem Grundstück
  • Verbesserung des Kleinklimas
  • Schaffen neuer Biotopstrukturen
  • Verbesserung des Ortsbildes und des Wohnumfeldes
  • Einsparungen der Entwässerungsgebühren für das Regenwasser bei vollständiger Versickerung auf dem Grundstück
  • Schaffen eines minimalen Grün-Standards in Gebieten ohne Bebauungspläne

Umsetzung

Für die gewerblich genutzten Grundstücke, die im Landschaftsplangebiet liegen, ist ein Biotopflächenfaktor von 0,3 festgesetzt worden, d.h. 30% der Grundstücksfläche müssen naturhaushaltswirksam angelegt sein. Dieses kann auf verschiedene Art wie durch Anlegen von Vegetationsflächen, Dach- oder Fassadenbegrünung oder durch Schaffen von Flächen zur Regenwasserversickerung erfolgen.

Der Biotopflächenfaktor muss jedoch nur erfüllt werden, wenn eine bauliche Veränderung oder eine Neubebauung auf den jeweiligen Grundstücken erfolgt.

Grundsätzlich besteht für vorhandene Gebäude Bestandsschutz, d.h. erfolgt keine Veränderung auf dem Grundstück, müssen auch keine Maßnahmen erfolgen.

Um Härtefälle zu vermeiden, kann der BFF bei Auftreten von unverhältnismäßig hohen Kosten für die geforderten Maßnahmen, die nicht im Verhältnis zur aufzuwendenden Bausumme stehen, auch verringert werden.

  • Festsetzungskarte zum Landschaftsplan XIII-L-3 "Gewerbegebiet Tempelhof-Nord"

    Dieses Dokument ist nicht barrierefrei.

    PDF-Dokument (1012.6 kB)
    Dokument: Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg

  • Verordnung zum Landschaftsplan XIII-L-3 "Gewerbegebiet Tempelhof-Nord"

    PDF-Dokument (37.5 kB)
    Dokument: Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg