Bodenbelastungen in Kleingärten

Ansprechpersonen

Name Telefonnummer E-Mail
Frau Johannes (030) 90277-7426 Anja.Johannes@ba-ts.berlin.de
Herr Sydow (030) 90277-7262 Michael.Sydow@ba-ts.berlin.de

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Kleingarten

Kleingarten

Worum geht es?

Viele kleingärtnerisch genutzte Grundstücke in Tempelhof-Schöneberg wurden in früheren Jahren gewerblich, industriell oder militärisch genutzt. Dabei haben sich verschiedene Schadstoffe in den Böden angereichert. Einige Kolonien wurden im Bereich von verfüllten Geländeerniedrigungen und eiszeitlichen Pfuhlen angelegt, welche seinerzeit nicht für eine Bebauung geeignet waren. Häufig erfolgte eine Nivellierung des Geländes, mitunter durch Aufschüttung mit verschiedensten, zum Teil schadstoffhaltigen Materialien.

Welches gesundheitliche Risiko besteht für mich?

Die Nutzer_innen von Kleingärten können mit den im Boden befindlichen Schadstoffen auf unterschiedliche Art in Kontakt kommen. Dies hängt insbesondere von der Art der Nutzung, aber auch vom individuellen Verhalten ab. Man spricht in diesem Zusammenhang von Belastungspfaden.

  • Angebaute Nahrungspflanzen können im Boden befindliche Schadstoffe aufnehmen und anreichern, die dann beim Verzehr in den menschlichen Körper gelangen.
  • Kleinkinder, die auf belasteten Böden spielen, können Schadstoffe inhalativ (z.B. durch das Einatmen von Stäuben) oder oral (durch das Verschlucken von Bodenpartikeln) direkt aufnehmen.
  • Im Feinstkorn enthaltene Schadstoffe können z.B. bei der Gartenarbeit aufgewirbelt und über die Atemwege inhalativ aufgenommen werden. Verschiedene Schadstoffe gelangen durch Ausgasung des Bodens in die Atemluft.

Bodenuntersuchungen zum Zwecke der Gefahrenforschung und der Altlastenerkundung gehören zum Aufgabenbereich des Fachbereich Umwelt. In diesem Rahmen führt der Fachbereich Umwelt seit 1993 systematische Bodenuntersuchungen in den Kleingartenkolonien durch. Ziel dieser Untersuchungen ist es, den Zustand der Böden zu ermitteln, die Nutzer_innen über die Beschaffenheit zu informieren und gegebenenfalls Hinweise zu geben, wie ein möglichst risikoloser Aufenthalt auf den Parzellen möglich ist. Geeignete Maßnahmen sind z.B. das Vermeiden direkten Bodenkontakts oder der Verzicht auf den Anbau bestimmter Pflanzenkulturen.

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass nach vorliegenden Untersuchungsergebnissen für keine der untersuchten Parzellen eine akute gesundheitliche Gefährdung der Flächennutzer_innen anzunehmen ist. Im Einzelfall handelt es sich bei den Maßnahmen um vorsorgende Empfehlungen, deren Umsetzung es dem Nutzer_innen ermöglicht, jedes gesundheitliche Risiko dauerhaft und sicher auszuschließen.

Wie informiere ich mich über den Zustand meines Gartens?

Alle Bürger_innen haben, laut Umweltinformationsgesetz (UIG), das Recht sich detaillierte Umweltinformationen von der zuständigen Behörde einzuholen.
Der Fachbereich Natur-, Boden- und Gewässerschutz stellt Ihnen auf Anfrage die für den jeweiligen Garten vorliegenden Informationen zur Verfügung und berät Sie über die sachgerechte Nutzung.
Dem Bezirksverband der Kleingärtner liegt eine Liste belasteter Parzellen vor; dieser informiert den Fachbereich Natur-, Boden- und Gewässerschutz bei einem Pächterwechsel.
Jede Neupächterin und jeder Neupächter wird dann vom Fachbereich Natur-, Boden- und Gewässerschutz über den Zustand seines Gartens ausführlich informiert, sofern für die betreffende Parzelle Belastungen nachgewiesen sind.

An wen kann ich mich wenden?

Neben dem Umwelt- und Naturschutzamt stehen Ihnen die Bezirksverbände sowie der Landesverband der Kleingärtner zur Verfügung: