Erschließungsbeitragsbescheinigungen enthalten die wesentlichen erschließungsrechtlichen Angaben zu einem Grundstück. Die Ausstellung einer solchen Bescheinigung ist gebührenpflichtig.
Mittels einer Erschließungsbeitragsbescheinigung können Sie sich darüber informieren, ob
- für Ihr Grundstück bereits Erschließungsbeiträge gezahlt wurden bzw. nach § 15a EBG nicht mehr erhoben werden oder
- ob ggfls. zu einem späteren Zeitpunkt damit zu rechnen ist, dass noch Erschließungsbeiträge erhoben werden oder
- ob noch Beiträge offen sind. Offene Beiträge ruhen als öffentliche Last auf dem Grundstück.
Antrag und Bearbeitung
Ein Antrag kann formlos schriftlich, per Fax oder E-Mail gestellt werden. Antragsberechtigt ist nur der Grundstückseigentümer oder von diesem Bevollmächtigte (unter Einreichung der Vollmacht).
Bitte beachten Sie, dass die Antwort in jedem Falle schriftlich erfolgt und daher unabhängig vom gewählten Weg der Antragstellung Ihre Adresse benötigt wird. Telefonisch können die entsprechenden Auskünfte nicht erteilt werden.
Die Bearbeitungszeit beträgt ca. zwei bis vier Wochen.
Die Gebühr für eine Bescheinigung über Erschließungsbeiträge (ohne Berechnung) beträgt 31,00 € (Verwaltungsgebührenordnung, Tarifstelle 6008 a).
Kontaktdaten Ihrer Ansprechpartnerin
Frau Otto
Fachbereich Straßen- und Grünflächenverwaltung
Telefon: (030) 90277-6701
Fax: (030) 90277-2601
E-Mail an Frau Otto
Hinweis zu weiteren Zuständigkeiten
Fragen zu gegebenenfalls abzutretendem Straßenland oder zu Baulasten beantwortet das Stadtentwicklungsamt.
Haben Sie Fragen zu Altlasten, wenden Sie sich bitte an das Umwelt- und Naturschutzamt.