- Im Bezirk steht für Baumarbeiten eine eigene Hubarbeitsbühne mit fachlich qualifizierten Gärtner_innen zur Verfügung.
- Weiterer Bedarf wird an externe Firmen vergeben.
Häufig gestellte Fragen zu Straßenbäumen
Bild: coramax - fotolia.com
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Wer pflegt die Straßenbäume im Bezirk?
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Ab welchem Abstand wird ein Fassaden- /Dachfreischnitt durchgeführt?
- Beträgt der Abstand weniger als 50 cm zur Fassade oder Dach, so ist ein Fassaden- bzw. Dachfreischnitt notwendig.
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Wie werden Straßenbäume geschnitten?
- Ein Baumschnitt erfolgt je nach Bedarf. Schadsymptome, fehlendes Verkehrsraumprofil oder Dach- und Fassadenfreischnitte sind Gründe für einen Baumschnitt.
- Die einzelnen Schnittmaßnahmen sind den Bäumen individuell angepasst.
- Der Schnitt richtet sich deshalb nach den Schadsymptomen bzw. nach der einzelnen Prüfung des Baumes.
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Müssen Beeinträchtigungen (Verschattung, Laubfall etc.) die von Straßenbäumen ausgehen, von den Anliegern hingenommen werden?
- Ja, es gilt der § 16 Abs. 3 Berliner Straßengesetz:
Bepflanzungen der Straße, insbesondere mit Bäumen, sind grundsätzlich vorzusehen, zu erhalten und zu schützen. Die Eigentümer und die Besitzer von Grundstücken an öffentlichen Straßen haben die unvermeidbaren Einwirkungen von Pflanzungen im Bereich des Straßenkörpers und die Maßnahmen zu ihrer Erhaltung und Ergänzung zu dulden.
Eingriffe von ihrer Seite bedürfen der Zustimmung der Straßenbaubehörde und der für die Pflege und Unterhaltung der öffentlichen Grünanlagen zuständigen Stelle. - In Härtefällen wird abgewogen, ob eine Beeinträchtigung von Anliegern das Interesse der Allgemeinheit an der unveränderten Erhaltung eines Straßenbaumes überwiegt.
- Ja, es gilt der § 16 Abs. 3 Berliner Straßengesetz:
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Werden die Bäume im Sommer gewässert?
In den ersten fünf Jahren erfolgt bei den Jungbäumen ein regelmäßiges Wässern.
- Danach werden die Bäume nur noch im Einzelfall gewässert, um sie langsam zu entwöhnen.
- Privates Engagement an sehr heißen Sommertagen wird vom Grünflächenamt sehr begrüßt.
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Warum schadet das Parken auf unbefestigten Unterstreifen und Baumscheiben den Bäumen?
- Das Rangieren und das Gewicht der Fahrzeuge verdichtet in erheblicher Weise den Boden.
- Oberirdische wie auch unterirdische Wurzeln können durch den Druck brechen oder verletzt werden.
- Die Wasser- und Nährstoffversorgung sowie Bodendurchlüftung ist beeinträchtigt und kann auf längere Sicht zu einem Absterben der Bäume führen.
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Welche rechtlichen Grundlagen müssen bei der Straßenbaumpflege beachtet werden?
- Berliner Naturschutzgesetz
- die Berliner Baumschutzverordnung
- das Berliner Straßengesetz
- Die Gesetzestexte sind zu finden bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung.
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Was muss ich tun, wenn ich eine Gehwegüberfahrt zu meinem Grundstück plane und davon ein Straßenbaum tangiert wird?
- Beim Fachbereich Straßen ist ein Antrag für eine Gehwegüberfahrt mit genauen Angaben zum Bauvorhaben zu stellen.
- Der Fachbereich Grünflächen wird bei der Prüfung des Antrages automatisch hinzugezogen, wenn Straßenbäume betroffen sind.
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Wo kann ich Fällanträge für Bäume auf Privatgrundstücken stellen?
- Seit Anfang 2010 werden Fällanträge im Umwelt- und Naturschutzamt in der Strelitzstraße 15 in Berlin-Mariendort bearbeitet.
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Weitere Informationen zu Straßenbäumen
- Weitere Informationen zu Straßenbäumen finden Sie auf der Internetseite Weitere Informationen zu Straßenbäumen.
Fachbereich Grünflächen
- Tel.: (030) 90277-3801
- Fax: (030) 90277-3802
- E-Mail an den Fachbereich Grünflächen
Verkehrsanbindungen
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Bus
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Berlinickeplatz
- 246
- N84
- 140
- M46
- N7X
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Berlinickeplatz
Was bedeutet der Unterstrich?
Warum taucht auf den Internetseiten so häufig ein Unterstrich auf (zum Beispiel “Bürger_innen”)?