Grundstücksnummern / Hausnummern dienen der leichten Orientierung innerhalb einer Straße. Sie sind bei Notfalleinsätzen für Feuerwehr, Polizei, Not-, Rettungs- und Entstörungsdienste zum schnellen Auffinden des Einsatzortes unverzichtbar.
Für die Beschaffenheit und die Art des Anbringens müssen die Vorschriften der Verordnung über die Grundstücksnummerierung (NrVO) beachtet werden. Grundstücksnummern müssen bei Dunkelheit beleuchtet sein, damit die Orientierung und das schnelle Auffinden gewährleistet sind.
Die Nummerierung der Grundstücke ist eine Ordnungsaufgabe der Bezirksämter und wird dort von den für das Vermessungswesen zuständigen Stellen wahrgenommen.