Die Arbeitsgruppe “Grundstücksbewertung” erstellt Gutachten und gutachterliche Stellungnahmen für kommunale Zwecke über den Verkehrswert nach § 194 Baugesetzbuch (BauGB) auf der Grundlage der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV).
So bindet der § 64 der Landeshaushaltsordnung (LHO) alle Grundstücksgeschäfte des Landes Berlin an den Verkehrswert.