Grundstücksbewertung

Die Arbeitsgruppe “Grundstücksbewertung” erstellt Gutachten und gutachterliche Stellungnahmen für kommunale Zwecke über den Verkehrswert nach § 194 Baugesetzbuch (BauGB) auf der Grundlage der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV).

So bindet der § 64 der Landeshaushaltsordnung (LHO) alle Grundstücksgeschäfte des Landes Berlin an den Verkehrswert.

Bodenrichtwerte

Ausschnitt aus der Bodenrichtwertkarte, Ausgabe 01.01.2022

Bei uns erhalten Sie:

  • mündliche und schriftliche Auskünfte über Bodenrichtwerte
  • allgemeine Auskünfte über den Berliner Grundstücksmarkt

Für die öffentliche Hand sind wir in diesen Bereichen tätig:

  • Stellungnahme zu Miet- und Pachthöhen
  • Stellungnahmen zum Werteinfluss von Grundstücksbelastungen öffentlich-rechtlicher und privaterrechtlicher Art (zum Beispiel Baulasten oder Geh-, Fahr- und Leitungsrechte)
  • Gutachten und gutachterliche Stellungnahmen über Rechte an Grundstücken (zum Beispiel Vorkaufsrechte nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch oder Erbbaurechte)
  • Ermittlung von Entschädigungen
  • Amtshilfe für Arbeits-, Sozial-, Finanzämter oder Gerichte
  • Auswertung von Grundstückskaufverträgen
  • Mitarbeit bei der jährlichen Erstellung der Bodenrichtwertkarte
  • Vorbereitung von Gutachten für den Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Berlin (GAA-Online)