Bereichsentwicklungsplanung

Mariendorf

Die Bereichsentwicklungsplanung (BEP) ist eine teilräumliche Planungsebene zwischen der übergeordneten gesamtstädtischen und der kleinräumigen bezirklichen Planung. Zuständig für deren Erarbeitung sind die Bezirke.

Die BEP entspricht einer sonstigen städtebaulichen Planung im Sinne von § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch. Sie ist auf einen mittel- bis langfristigen Planungshorizont ausgerichtet.

Aufgabe, Grundsätze und Verfahren

In der Bereichsentwicklungsplanung werden insbesondere die Flächenbedarfe für Einrichtungen der sozialen Infrastruktur, für Grün- und Erholungsflächen, für gewerbliche Betriebe, für den öffentlichen Raum und die verkehrliche Infrastruktur sowie für das Wohnen ermittelt und räumlich zugeordnet. Hierzu bündelt die BEP die unterschiedlichen Fachplanungen und stimmt sich hinsichtlich des Flächenbedarfs, der erforderlichen Maßnahmen und Prioritäten in der Umsetzung mit den Beteiligten ab.

Im Ergebnis der Koordination und Konsensfindung beschließt der Bezirk die BEP, die dann verwaltungsintern bindend wird und in der verbindlichen Bauleitplanung bei der Abwägung zu berücksichtigen ist (§ 4 Abs. 2 Satz 4 AGBauGB).

Von der Planung betroffene Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen. Die BEPs benachbarter Bezirke sind aufeinander abzustimmen. Über die Inhalte der Bereichsentwicklungsplanung ist die Öffentlichkeit zu informieren. Die BEP wird in Form eines Abschlussberichtes (Text und Pläne) veröffentlicht.

Geltungsbereich der BEP Tempelhof/Mariendorf Nord

Aktuelle Fortschreibung BEP für den Bezirk Tempelhof-Schöneberg

Die letzten beschlossenen BEP-Fortschreibungen in Tempelhof-Schöneberg erfolgten zwischen 1997 und 2005. Seitdem hat der Bezirk in Teilen deutlich veränderte Nutzungsperspektiven und umfassende Funktionsänderungen erfahren. Hinzu kommen neue Anforderungen an den städtischen Raum, z.B. bedingt durch den Klimawandel, die Mobilitätswende oder Umbrüche in der Einzelhandelsstruktur. Eine Überarbeitung der BEP schien daher geboten.

Derzeit wird die Bereichsentwicklungsplanung für den Teilbereich Tempelhof /Mariendorf Nord neu aufgestellt. Der Geltungsbereich umfasst den Prognoseraum (PR) Tempelhof mit den Bezirksregionen Tempelhof Nord, Tempelhof Südwest und Tempelhof Südost sowie die Bezirksregion (BZR) Mariendorf Nord.

Der Altbezirk Tempelhof, seinerzeit geprägt von großflächigen Industrieansiedlungen, stagnierenden Bevölkerungszahlen und einer Überkapazität an Schulplätzen, war lange Zeit einem eher geringen Veränderungsdruck ausgesetzt. Heute zeigt sich hier eine besondere demografische und städtebauliche Dynamik. Die aktuelle BEP Fortschreibung setzt sich zum Ziel, die vielfältigen Ansprüche an den Raum und die Flächennutzungen zu erfassen und miteinander in Einklang zu bringen.

Beschlossene Bereichsentwicklungsplanungen

  • Bereichsentwicklungsplanung Schöneberg-Nord, 2005

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  • Bereichsentwicklungsplanung Schöneberg-Ost, 1997

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  • Bereichsentwicklungsplanung Tempelhof, 1999

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  • Bereichsentwicklungsplanung Mariendorf, Marienfelde und Lichtenrade, 1999

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