Abteilung Gesundheit, Soziales, Stadtentwicklung
Stadtentwicklungsamt
Fachbereich Stadtplanung
Beteiligung der Öffentlichkeit an der verbindlichen Bauleitplanung gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 des Baugesetzbuchs
im Zeitraum vom 12. September bis einschließlich 25. September 2012
Bebauungsplan 7-54B für die Grundstücke Kufsteiner Straße 71/79 und Südwestkorso 1 / Varziner Straße 7 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteile Schöneberg und Friedenau
Bebauungsplan 7-55B für die Grundstücke Rheinstraße 17-29, 31-39, 43-55, Schmiljanstraße 15-18, Moselstraße 1-2, 13, Saarstraße 1, 21, Illstraße 2, 14, Handjerystraße 46-53, 55-59, 64, Roennebergstraße 1-8, 11-17, Dickhardstraße 26-29, Peschkestraße 20-21, Holsteinische Straße 42-39, Bundesallee 96, 104-107, Walther-Schreiber-Platz 1, Bornstraße 2-5, Büsingstraße 1-5, Lefevrestraße 28 sowie für eine Teilfläche des Grundstücks Rheinstraße 30 / Bundesallee 113 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Friedenau
Bebauungsplan 7-58B für die Grundstücke Tempelhofer Damm 2/6, Kaiserkorso 155 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Tempelhof
Bebauungsplan 7-61B für das Gelände zwischen Friedenfelser Straße, Malteserstraße und Straße 427 sowie für die Grundstücke Friedenfelser Straße 13/15 und Marienfelder Straße 144/146 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Marienfelde
Ziel/Zweck: Die Geltungsbereiche der Bebauungspläne liegen in den Ortsteilen Schöneberg und Friedenau (7-54B und 7-55B), Tempelhof (7-58B) und Marienfelde (7-61B).
Ziel der Bebauungspläne ist überwiegend die Änderung der Gebietsart (meist Kerngebiet gemäß § 7 Baunutzungsverordnung) in eine den Bestand sichernde Gebietsart (Mischgebiet gemäß § 6 Baunutzungsverordnung bzw. Allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 Baunutzungsverordnung). Einzelne Grundstücke sollen als Kerngebiete mit evtl. ergänzenden Festsetzungen bestätigt werden.
Sie haben die Möglichkeit sich an der Planung zu beteiligen. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sind in die anschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder nur verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Bebauungsplan 7-54B
Der Bebauungsplan 7-54B für die Grundstücke Kufsteiner Straße 71/79 und Südwestkorso 1 / Varziner Straße 7 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteile Schöneberg und Friedenau wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a des Baugesetzbuches ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 des Baugesetzbuchs aufgestellt. Ziel des Bebauungsplanes 7-54B ist die bestandsbestätigende Sicherung von Baugrundstücken mit Misch- und Büronutzung, welche nach geltendem Recht nur als Kerngebiet bzw. sowohl als Kerngebiet als auch als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen sind.
Bebauungsplan 7-55B
Der Bebauungsplan 7-55B für die Grundstücke Rheinstraße 17-29, 31-39, 43-55, Schmiljanstraße 15-18, Moselstraße 1-2, 13, Saarstraße 1, 21, Illstraße 2, 14, Handjerystraße 46-53, 55-59, 64, Roennebergstraße 1-8, 11-17, Dickhardstraße 26-29, Peschkestraße 20-21, Holsteinische Straße 42-39, Bundesallee 96, 104-107, Walther-Schreiber-Platz 1, Bornstraße 2-5, Büsingstraße 1-5, Lefevrestraße 28 sowie für eine Teilfläche des Grundstücks Rheinstraße 30 / Bundesallee 113 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Friedenau wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a des Baugesetzbuches ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 des Baugesetzbuchs aufgestellt. Ziel des Bebauungsplanes 7-55B ist die bestandsbestätigende Sicherung von Baugrundstücken, welche nach geltendem Recht überwiegend als Kerngebiet und teilweise als Mischgebiet festgesetzt sind. Das vorhandene Wohnen soll rechtlich gesichert und gestärkt werden.
Bebauungsplan 7-58B
Der Bebauungsplan 7-58B für die Grundstücke Tempelhofer Damm 2/6, Kaiserkorso 155 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Tempelhof wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a des Baugesetzbuches ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 des Baugesetzbuchs aufgestellt. Ziel des Bebauungsplanes 7-58B ist die bestandsbestätigende Sicherung von Baugrundstücken mit Wohn- und Mischnutzung, welche nach geltendem Recht nur als Kerngebiet ausgewiesen sind.
Bebauungsplan 7-61B
Der Bebauungsplan 7-61B für das Gelände zwischen Friedenfelser Straße, Malteserstraße und Straße 427 sowie für die Grundstücke Friedenfelser Straße 13/15 und Marienfelder Straße 144/146 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Marienfelde wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a des Baugesetzbuches ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 des Baugesetzbuchs aufgestellt. Ziel des Bebauungsplanes 7-61B ist die bestandsbestätigende Sicherung von Baugrundstücken mit Wohn- und Mischnutzung, welche nach geltendem Recht als Kerngebiet ausgewiesen sind.
Auslegungsort:
Rathaus Schöneberg
John-F.-Kennedy-Platz
10825 Berlin
3.OG
Raum 3049