Abteilung Gesundheit, Soziales, Stadtentwicklung
Stadtentwicklungsamt
Fachbereich Stadtplanung
Öffentliche Auslegung von Bebauungsplänen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
im Zeitraum vom 06. September 2010 bis einschließlich 05. Oktober 2010
Bebauungsplan 7-37Bc
für Teilflächen zwischen Dudenstraße, Tempelhofer Damm, Ringbahntrasse und Trasse der Berlin-Dresdener / Berlin-Anhalter Bahn im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Tempelhof.
Ziel/Zweck
für B-Plan 7-37Bc: Überleitung des geltenden Planungsrechtes auf die aktuelle Baunutzungsverordnung (BauNVO) hinsichtlich der bereits bestehenden Nutzungsarten. Damit wird für alle betroffenen Grundstücke eine einheitliche Rechtsgrundlage geschaffen. Das Verfahren zu dem Bebauungsplan 7-37Bc wird gemäß § 13 Baugesetzbuch als vereinfachtes Verfahren ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 des Baugesetzbuches durchgeführt.
Sie haben die Möglichkeit, sich an den Planungen zu beteiligen. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sind in die anschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.
Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder nur verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Auslegungsort:
Rathaus Schöneberg
John-F.-Kennedy-Platz
3.OG
Raum 3046