Abteilung Gesundheit, Soziales, Stadtentwicklung
Stadtentwicklungsamt
Fachbereich Stadtplanung
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
für den Zeitraum vom 13.02.2012 bis einschließlich 12.03.2012
Der Entwurf des Bebauungsplanes XI-231b für die Grundstücke Torgauer Straße 11A, 16 (teilweise), 17-32 und Teilflächen des Grundstücks Naumannstraße 84 und der Grundstücke nördlich der Berliner Stadt- und Ringbahn zwischen Julius-Leber-Brücke und Torgauer Straße und zwischen Torgauer Straße und Berliner Stadt- und Ringbahn im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg liegt gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs mit folgenden Unterlagen öffentlich aus:
- Begründung mit dem Umweltbericht
- Bodenuntersuchungen
- Untersuchung der Lärmimmissionen (Bolzplatz)
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sind in die abschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.
Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder nur verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Auslegungsort:
Rathaus Schöneberg
John-F.-Kennedy-Platz
10825 Berlin
3. OG, Raum 3047
Zeit:
Vom 13.02.2012 bis einschließlich 12.03.2012
Montag bis Mittwoch
7.30 bis 15.00 Uhr
Donnerstag
7.30 bis 18.00 Uhr
Freitag
7.30 bis 13.30 Uhr
sowie nach telefonischer Vereinbarung
Tel.: (030) 90277-7819
Kontakt: Frau Laatunen-Thiel
Postanschrift für Stellungnahmen:
Bezirksamt Tempelhof – Schöneberg von Berlin
Abteilung Gesundheit, Soziales, Stadtentwicklung
Stadtentwicklungsamt
Fachbereich Stadtplanung
10820 Berlin