Der Entwurf des Bebauunsplans 7-92 vom 05. März 2024 für die Grundstücke Lichterfelder Ring 113/121 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Marienfelde, ist mit Begründung und Umweltbericht und den wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch ab dem 22. April 2024 auf der Internetseite “Aktuell ausgelegte Bebauungspläne im Bezirk Tempelhof-Schöneberg” sowie auf dem zentralen Landesportal “www.mein.berlin.de” veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Baugesetzbuch zu veröffentlichenden Unterlagen in Form einer öffentlichen Auslegung als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit im genannten Zeitraum der Beteiligung zur Verfügung gestellt. In dieser Zeit werden im Rathaus Schöneberg, Raum 3047 sowie nach Terminvereinbarung per Telefon unter (030) 90277-2318 oder per E-Mail an die Stadtplanung die nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Baugesetzbuch zu veröffentlichenden Unterlagen zur Verfügung gestellt.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt:
- faunistische Erfassungen (insbesondere Vögel, Zauneidechsen, Fledermäuse)
- Auswirkungen auf die Lebensräume der Tiere/Artenschutzfachbeitrag
- CEF-Maßnahmen
- Bestandsaufnahme der Vegetation in Form einer Biotoptypenkartierung sowie Baumliste und -kartierung
- Biotopverbund
- Flächen und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft
- Waldumwandlung, Wald- und Baumerhaltung
- naturschutzfachliche und landschaftsplanerische Entwicklungskonzepte
Schutzgüter Fläche und Boden/Altlasten:
- Aussagen zum Versiegelungsgrad und zu den Auswirkungen der Versiegelung auf die natürlichen Bodenfunktionen
- Baugrunduntersuchung
Schutzgut Wasser:
- Aussagen zum Wasserhaushalt und den Auswirkungen der Planung
- hydrogeologische Untersuchung (Versickerungsversuche)
- Regenwasserbewirtschaftungskonzept
Schutzgüter Klima und Luft:
- Gutachterliche Stellungnahme zum Einfluss der Planung auf das Klima
Schutzgüter Landschaft und Orts- und Landschaftsbild:
- Auswirkungen der Planung auf das Orts- und Landschaftsbild
- Aussagen zum angrenzenden Landschaftsschutzgebiet „Diedersdorfer Heide und Großbeerener Graben“
Schutzgut Mensch:
- Aussagen zur Versorgung mit öffentlichen Grünflächen und zur Erholungsnutzung
- Untersuchungen und Prognosen zu den verkehrlichen Auswirkungen für den Geltungsbereich und die nähere Umgebung
- Untersuchung und Beurteilung des vorhandenen und prognostizierten Verkehrslärms
- Aussagen zu Belichtung, Belüftung und Besonnung
Eingriff in Natur und Landschaft:
- Eingriffsgutachten mit Anhängen (Ermittlung des naturschutzfachlichen Eingriffs entsprechend der Planung und Bilanzierung sowie Aussagen zum Ausgleichserfordernis)
- Waldgutachten (Ermittlung des Eingriffes in den Wald)
- Waldkompensation.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen bevorzugt per E-Mail an die Stadtplanung übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderen Wegen abgegeben werden (zum Beispiel schriftlich vor Ort oder per Post an die genannte Adresse). Die Stellungnahmen werden in der anschließenden Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander abgewogen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikels 6 Absatz 1 Buchstabe e) der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) und § 30c des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB). Geben Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben ab, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der „Information über die Datenverarbeitung im Bereich des Bebauungsplanverfahrens“, die mit veröffentlicht wird.