Bescheinigungen zur Vorlage beim Finanzamt erteilt nur das Landesdenkmalamt nach ordnungsgemäßer Ausführung der genehmigten Maßnahmen.
Nach Abschluss der Bauarbeiten sind die Rechnungen geordnet mit Zahlungsnachweis beim Landesdenkmalamt unter Verwendung der erforderlichen Formulare einzureichen. Nach Prüfung der Unterlagen erteilt das Landesdenkmalamt eine Bescheinigung über alle förderungswürdigen Leistungen zum Erhalt des Denkmals.