Steuervergünstigungen und Fördermöglichkeiten

Steuerformular

Steuervergünstigungen

Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten von Baudenkmalen werden nach Einkommensteuergesetz und 11b steuerlich begünstigt, soweit diese denkmalspezifische Erhaltungsleistungen beinhalten.

Bescheinigungen zur Vorlage beim Finanzamt erteilt nur das Landesdenkmalamt nach ordnungsgemäßer Ausführung der genehmigten Maßnahmen.

Nach Abschluss der Bauarbeiten sind die Rechnungen geordnet mit Zahlungsnachweis beim Landesdenkmalamt unter Verwendung der erforderlichen Formulare einzureichen. Nach Prüfung der Unterlagen erteilt das Landesdenkmalamt eine Bescheinigung über alle förderungswürdigen Leistungen zum Erhalt des Denkmals.

Fördermöglichkeiten

Hinsichtlich Fördermöglichkeiten bei Baudenkmalen, insbesondere auch bei deren energetischer Sanierung, finden Sie hier eine Beratungsmöglichkeit der KfW-Bankengruppe (Kreditanstalt für Wiederaufbau).

Weitere Fördermöglichkeiten

finden Sie auf den Seiten des Landesdenkmalamtes .