Im Bezirk Tempelhof-Schöneberg stehen 17 ungedeckte Sportanlagen zur Verfügung.
Die ungedeckten Sportanlagen sind in der Regel zwischen 08:00 – 22:00 Uhr für die sportliche Nutzung geöffnet.
Sportler_innen ohne Vereinsbindung können diese Anlagen für ihre freie sportliche Betätigung (z.B. auf den Laufbahnen) nutzen. Eine freie Nutzung kann jedoch nur nach erfolgter Anmeldung bzw. Absprache beim Platzwartpersonal erfolgen. Voraussetzung ist, dass der Schul- und Vereinssport der förderungswürdigen Sportorganisationen nicht beeinträchtigt wird.
Eine kommerzielle Nutzung (z.B. Personaltraining) der Sportanlagen ist generell nur nach erfolgter schriftlicher Genehmigung durch den Fachbereich Sport möglich. Die Gebühren richten sich nach der SPAN.
Es gilt die Haus- und Platzordnung der Berliner Verwaltung.
Wichtig: Das Fahren von z. B. (Electro-) Fahrrädern, (Electro-) Scootern etc. ist auf den Sportanlagen untersagt. Das Anleinen von Hunden ist Pflicht.
Übersicht der ungedeckten Sportanlagen im Berliner Bezirk Tempelhof-Schöneberg
Übersicht der Sporthallen im Bezirk Tempelhof-Schöneberg
Darüber hinaus gibt es, verwaltet durch den Fachbereich Grünflächen, Spielplätze und Bolzplätze im Bezirk.
Nähere Angaben finden Sie unter dem Stichwort Spielplätze