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Sehr geehrte Bürger_innen,
ich möchte Sie informieren, dass das Schul- und Sportamt die Regelungen der seit 25.05.2018 geltenden Datenschutzgrundverordnung gewährleistet. An dieser Stelle möchte ich kurz über die für Sie relevanten Änderungen informieren:
Alle Fachbereiche haben ihre Prozesse und Verfahren entsprechend ergänzt. Da die hauptsächlichen Aufgaben des Schul- und Sportamtes per Gesetz geregelt sind, werden Sie im Falle der notwendigen Datenerfassung und Verarbeitung gemäß den Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung informiert. Wird das Schul- und Sportamt auf Ihren Wunsch hin tätig oder im Rahmen von Beratungen und Empfehlungen, zu deren Umsetzung Ihre Daten benötigt werden, ist eine formale Einverständniserklärung von Ihnen notwendig. Entsprechende Formulare haben die Fachbereiche vorbereitet und informieren Sie gern zu eventuellen Fragen. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass der Umgang mit Ihren Daten auch vor der Datenschutzgrundverordnung gesetzlich geregelt war und einem umfänglichen Datenschutz unterlag. Die Prozesse der Information sind u.a. nun umfänglicher und einheitlicher geregelt worden.
Gern stehen meine Mitarbeiter_innen in den Fachbereichen und ich Ihnen für Fragen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Leitung des Schul- und Sportamtes