Die allgemeine Schulpflicht wird durch das Schulgesetz für das Land Berlin geregelt.
Mit Beginn eines Schuljahres (1. August) werden alle Kinder schulpflichtig, die das sechste Lebensjahr vollendet haben oder bis zum folgenden 30. September vollenden werden.
Schulpflichtig ist, wer in Berlin seine Wohnung oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder seine Ausbildungs- oder Arbeitsstätte hat.
Die Schulpflicht endet mit dem Ablauf des zehnten Schulbesuchsjahres.