Das Schulamt kann zur Erleichterung des Schulweges besondere Beförderungsmittel für Schüler_innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf zur Verfügung stellen, wenn diese aufgrund ihrer Behinderung nicht in der Lage sind, die Schule auf dem üblichem Weg zu erreichen.
Nachfolgend informieren wir Sie über die Voraussetzungen und Möglichkeiten einer Schülerbeförderung und stellen Ihnen die notwendigen Vordrucke zur Beantragung zur Verfügung.
Beachten Sie bitte die Zuständigkeiten: Diese richtet sich nicht nach dem Wohnortprinzip. Sie müssen den Antrag bei dem Bezirksamt stellen, in dem sich die Schule befindet.