Die Radfahrausbildung ist Teil des schulischen Unterrichts- und Erziehungsauftrages. Bei der theoretischen und praktischen Radfahrprüfung handelt es sich jeweils um eine schulische Veranstaltung.
Ausschließlich die Lehrer_Innen treten als Prüfer_Innen in Erscheinung.
Die Berliner Polizei steht den Lehrkräften beratend zur Seite. Der Polizeibeamte_In ist jedoch nicht berechtigt die Prüfung abzunehmen, auch nicht eine Nachprüfung durchzuführen, wenn das Kind zunächst durchgefallen ist. Termine für Nachprüfungen müssen mit der Schule verabredet werden.
- Unterstützen Sie Ihr Kind und sehen Sie das Üben mit dem Fahrrad als “Hausaufgaben” an.
- Nur durch ständiges Üben können die Leistungen und vor allem die Sicherheit im Straßenverkehr allgemein verbessert werden.
- Kinder die die Fahrradprüfung zunächst nicht bestehen und ohne weiteres Üben zur Nachprüfung erscheinen, fallen nach der Erfahrung oftmals erneut durch die Prüfung.
Zum Üben stehen Ihnen in Tempelhof-Schöneberg die Gelände der Jugendverkehrschule am Sachsendamm und der Jugendverkehrsschule Tempelhof zur Verfügung.