Welche Parkraumbewirtschaftungszonen werden demnächst eingeführt?
Zonenbezeichnung
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Zone
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Anzahl der Stellplätze
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Eröffnungstermin
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St. Joseph Krankenhaus
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90
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2.629
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2025
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Manfred-von-Richthofen-Straße
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91
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2.630
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2025
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Warum gibt es die Parkraumbewirtschaftung (PRB)?
Die dichtbesiedelten Bereiche Berlins sind attraktiv für viele Menschen und Arbeitgeber_innen; die Bevölkerung Berlins wächst. Doch das bringt auch viel Verkehr mit sich und die Nachfrage ist oft größer als das Angebot an Stellflächen und Parkplätzen.
Daher ist es wichtig, den Verkehr gezielt zu steuern. Ein Instrument hierfür ist die PRB. Sie sorgt unter anderem dafür, dass in Gebieten mit hoher Parkraumnachfrage das verbreitete Falschparken zurückgedrängt wird und sich die Parkplatzsituation für Anwohner_innen, ansässige Gewerbetreibende und Besucher_innen entspannt.
Hier erhalten Sie einen Überblick über die Parkzonen im Bezirk Tempelhof-Schöneberg von Berlin und Sie erfahren, wie Sie Vignetten und Ausnahmegenehmigungen beantragen können.
Wie läuft der Prozess zur Einführung einer Parkraumbewirtschaftungszone ab?
Zu Beginn bedarf es eines politischen Auftrags zur Einrichtung neuer Zonen. Im Anschluss wird ein unabhängiges Büro durch das Bezirksamt beauftragt, eine so genannte Machbarkeitsstudie zu erstellen.
Ziel und Inhalt der Machbarkeitsstudie ist es, eine fundierte Bewertung der Möglichkeit einer PRB im untersuchten Gebiet vorzunehmen. Bevor eine Zone in Betrieb genommen werden kann, muss Personal eingestellt werden, um die Parkraumüberwachung zu gewährleisten und die Ausgabe der Vignetten für Bewohner_innen und Handwerksbetriebe zu ermöglichen. Es müssen alle Parkscheinstandorte geprüft und angeordnet werden, Schilder aufgestellt und die Anwohner_innen informiert werden.
Derzeit befinden wir uns in der Umsetzung acht neuer Zonen im Innenstadtbereich Tempelhof-Schönebergs. Diese werden für ein Gebiet mit über 23.000 Stellplätzen bis Anfang 2025 eingeführt.
Hier finden Sie die entsprechenden Beschlüsse der Bezirksverordnetenversammlung samt den jeweiligen Machbarkeitsstudien:
Was bedeutet die PRB für die Überwachung des ruhenden Verkehrs?
Durch die Einführung der PRB werden viel mehr Mitarbeitende in der Parkraumüberwachung tätig sein.
Diese kontrollieren nicht nur die Tickets der Zone, sondern auch falschparkende Autos. Die Überwachungsdichte nimmt daher signifikant zu und es erfolgt eine höhere Regeleinhaltung und Verkehrssicherheit.
Welche Erfahrungen bestehen mit der Einführung der PRB?
Die PRB ist ein etabliertes Instrument, das in verdichteten Räumen auf der ganzen Welt zum Einsatz kommt, um dem begrenzten Platz in Städten zu regulieren. Alle europäischen Metropolen haben dies bereits eingeführt. In Berlin werden alle Bereiche des inneren S-Bahnrings in die PRB überführt. Dies ist Teil der Maßnahmen zur Luftreinhaltung, die das Land Berlin einhalten muss. Der Effekt durch die Einführung dieses Steuerungsinstrumentes ist vielfach belegt, auch in Berlin. Nach Einführung der drei ersten Parkzonen (Zone 41, 42, 43) in Pankow konnte in einer Folgeuntersuchung ein Rückgang des Parkdrucks um bis zu 20 Prozent festgestellt werden.
Welche Effekte hat die Parkraumbewirtschaftung?
Die Einführung der Parkraumbewirtschaftung legt fest, wer bei einer zu hohen Nachfrage privilegierten Zugang zu den Stellplätzen bekommt. Dazu gehören Anwohner_innen, Handwerker_innen, Schichtdienstarbeitende und Schwerbehinderte. Für alle diese Gruppen gibt es die Möglichkeit, Vignetten bzw. Ausnahmegenehmigungen zu erhalten. Positive Effekte einer Einführung dieses Steuerungsinstrumentes sind vielfach belegt, auch in Berlin. Nach Einführung der drei ersten Parkzonen (Zone 41, 42, 43) in Pankow konnte in einer Nachuntersuchung ein Rückgang des Parkdrucks um bis zu 20 Prozent festgestellt werden.
Weitere positive Effekte sind eine Verringerung des Parksuchverkehrs (Verringern von Lärm- und Abgasbelastung), Rückgang von Parkverstößen, Steigerung der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum.
Wie werden Anwohner_innen über die neuen Zonen informiert?
Alle Anwohner_innen und Betriebe erhalten vier bis acht Wochen vor Einführung der neuen Zonen eine Postwurfsendung. Zusätzlich werden Aushänge in Treppenhäusern / an Hauseingangstüren angebracht. Zudem informiert das Bezirksamt über die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit über die neuen Zonen und die Antragswege. Falls Sie keinen Aushang in Ihrem Haus vorgefunden haben, wurden diese vermutlich durch Reinigungskräfte, Hauswarte oder die Anwohnerschaft entfernt.
Welche Regelung gibt es für Pflegedienstleister und Hebammen?
Für die Versorgung der Patient_innen bestehen für Pflegedienste und Hebammen Möglichkeiten, eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen. Hierbei ist neben dem Betriebssitz insbesondere das Tätigkeitsfeld in anderen Parkraumbewirtschaftungszonen nachzuweisen.
Entsprechende Antragsunterlagen finden Sie auf der Internetseite der Straßenverkehrsbehörde.
Welche Regelung gibt es für Schichtdienstarbeitende?
Wenn Ihr Schichtdienst bis einschließlich 06:00 Uhr beginnt und auch nach 24:00 Uhr endet, besteht die Möglichkeit, dass Sie eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO erhalten können. Hierzu füllen Sie bitten den entsprechenden Antrag für Schichtarbeit aus und fügen die darin genannten Unterlagen bei.
Es empfiehlt sich, einen entsprechenden Antrag frühestens zwei Monate vor dem gewünschten Beginn zu stellen. Eine kurzfristige Bearbeitung ist nicht möglich. Antragsunterlagen finden Sie auf der Seite der Straßenverkehrsbehörde.
Welche Regelungen gibt es für Schwerbehinderte?
Schwerbehinderte mit einem blauen EU-Parkausweis oder mit einem orangenen Parkausweis sind von den Parkgebühren ausgenommen. Diese Parkausweise sind personenbezogen. Die Auslage des allgemeinen Schwerbehindertenausweises ist für eine Befreiung von der Entrichtung der Parkgebühren nicht ausreichend.
Warum bekomme ich als Arbeitnehmer_in keine Ausnahmegenehmigung?
Da der Parkraum nur begrenzt vorhanden ist, müssen bestimmte Gruppen, die auf das Auto angewiesen sind, bevorzugt werden. Darunter fallen Menschen in Schichtdiensten oder jene, die aus gesundheitlichen Gründen den Öffentlichen Personen Nahverkehr (ÖPNV) nicht nutzen können. Handwerker_innen müssen schwere Geräte transportieren und arbeiten im gesamten Stadtgebiet. Daher bekommen diese einen Parkausweis für Handwerker_innen. Pendelnde Arbeitnehmer_innen ohne Schichtdienst können entweder von ihrem Arbeitgeber einen Parkplatz auf dem Gelände einfordern, sich privat einen Parkplatz mieten oder im öffentlichen Straßenland gegen Gebühr parken. Das ÖPNV-Netz ist im Innenstadtbereich des Bezirkes sehr gut ausgebaut und alle Arbeitsstätten sind durch den ÖPNV gut erreichbar. Auch eine Kombination aus ÖPNV und Individualverkehr (Fahrrad, E-Scooter, Auto) ist möglich. Mit der Einführung der Parkraumbewirtschaftung wird ein Anreiz zum Umstieg auf den ÖPNV im dicht
besiedelten Innenstadtbereich gesetzt und gleichzeitig Gruppen, die auf das Auto angewiesen sind, die Möglichkeit gegeben, ortsnah einen freien Parkplatz zu finden.
Wo bekomme ich die Vignette als Bewohner_in?
Auf Antrag beim Bürgeramt erhalten Bewohner_innen mit amtlich gemeldetem und tatsächlichem Wohnsitz innerhalb der Zone für jeweils ein auf sie zugelassenes (oder ihnen zur dauerhaften Nutzung überlassenes) Kraftfahrzeug einen Bewohner_innenparkausweis. Dieser kann für eine Dauer von bis zu zwei Jahren ausgestellt werden. Im Anschluss ist ein neuer Antrag zu stellen.
Der Antrag kann auch online oder schriftlich per Post mit allen erforderlichen Unterlagen gestellt werden an:
Wo bekomme ich die Vignette als Handwerker_in?
Handwerker_innenparkausweise, Ausnahmegenehmigungen und Betriebsvignetten sind ausschließlich bei der Straßenverkehrsbehörde zu beantragen.
Wo bekomme ich die Vignette als Schichtdienstarbeitende_r?
Sie können bei der Straßenverkehrsbehörde einen entsprechenden Antrag stellen. Wenn Sie ihren Dienst bis einschließlich 06:00 Uhr beginnen müssen und das Ende auch nach 24:00 Uhr liegt. An die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung sind strenge Anforderungen gestellt, so dass jeder Antrag eine Einzelfallentscheidung darstellt.
Achtung: Flexible Arbeitszeitmodelle fallen nicht unter die Schichtarbeit!
Wann wird es weitere Zonen geben?
Es sind weitere Zonen in Friedenau und Mariendorf geplant. Für eine weitere Ausweitung benötigt das Bezirksamt einen politischen Auftrag. Sollten Sie sich auch in Ihrem Wohngebiet eine Parkraumbewirtschaftungszone wünschen, empfehlen wir Ihnen daher, sich mit Ihrem Ansinnen an eine politische Partei ihrer Wahl zu wenden.
Wie ist der Stand in Friedenau und Mariendorf?
Für den Bereich rund um den nördlichen Mariendorfer Damm, das westliche Friedenau und eine Erweiterung der bestehenden Parkraumzonen 27 und 28 bis zum Innsbrucker Platz bzw. den Ceciliengärten hat die Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg den notwendigen Beschluss zur Prüfung der Einführung der Parkraumbewirtschaftung getroffen. Daher wurde eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben.
Was kostet das Parken?
Wer weder Parkausweis noch Vignette hat, muss einen Parkschein kaufen (Smartphone-App oder Parkscheinautomat). Die Gebühren liegen zwischen 2 und 4 Euro pro Stunde.
Gebühren für Parkausweise und Vignetten:
- Bewohnerparkausweis: 20,40 Euro für 2 Jahre
- Betriebsvignette ein Jahr: 90 Euro, zwei Jahre: 130 Euro, drei Jahre: 160 Euro,
- Handwerkerparkausweise: 6 Monate:130 Euro, 12 Monate: 200 Euro, 24 Monate: 350 Euro
- Ausnahmegenehmigungen entsprechend einer Liste (nach „Gebührennummern“)
Wer legt die Gebühren fest?
Jede Zone oder jeder Bereich wird in eine von drei Kategorien eingeteilt, je nach Lage, Parkraumnachfrage und weiteren fachlichen Kriterien. Die Höhe der Gebühren für die drei Kategorien legt die Landespolitik in einer Verordnung fest.
Derzeit gilt für die Stufen:
- Kategorie 1: 2 Euro / Stunde
- Kategorie 2: 3 Euro / Stunde
- Kategorie 3: 4 Euro / Stunde
Generell gilt immer die gültige Beschilderung vor Ort.
Weitere Informationen zu den Parkgebühren finden Sie in der Pressemitteilung der Senatskanzlei.