Ziel des Experimentierfonds:
Förderung von Maßnahmen, die sich auf die regionalen Jugendhilfeziele (Beschluss des JHA vom 26.4.2017) beziehen und die Zielerreichung unterstützen.
Der experimentelle Charakter steht dabei im Vordergrund, d.h. es besteht die Möglichkeit neue Formate und innovative Ideen zu entwickeln und zu erproben. Gelungene Projekte und Maßnahmen sollen bestehende Träger, Einrichtungen und Projekte anregen und die Jugendhilfeangebote im Bezirk qualifizieren und zukunftsfähig gestalten. Bei Experimenten ist auch Scheitern möglich.
Welche Maßnahmen können gefördert werden?
Gefördert werden können Maßnahmen, die neue innovative Ideen, Ansätze oder Methoden verfolgen, um die jeweiligen regionalen Ziele zu erreichen. Dabei sollten auch neue Adressaten oder Zielgruppen (bspw. Sportvereine, Ehrenamtliche, weitere Interessengemeinschaften) aktiviert, eingebunden oder als Kooperationspartner gewonnen werden. Es sollten neue Methoden, kreative Formate und fachliche Ansätze erprobt werden, die bei Erfolg von anderen Einrichtungen und Regionen aufgegriffen und konzeptionell verankert werden können.
Förderbedingungen:
Die Maßnahmen sind zeitlich auf max. zwei Jahre befristet.
Die Fördersumme für Einzelmaßnahmen dürfen 5.000 € nicht übersteigen.
Damit der Experimentierfonds auch in den nächsten Jahren zur Verfügung stehen kann, muss er sich refinanzieren, d.h. die Angebote müssen sich an Bürger_innen richten.
Kooperative Projekte werden vorrangig gefördert.
Wer kann Fördermittel beantragen?
Die Mittel beantragen können Freie Träger der Jugendhilfe, Schulen, Vereine, kommunale Einrichtungen. Initiativen und ehrenamtlich organisierte Gruppen können in Kooperation mit einem erfahrenen Träger oder einer erfahrenen Institution gefördert werden.
Wo sind die Anträge zu stellen?
Die Anträge müssen beim Jugendamt gestellt werden. Ansprechpersonen sind die regionalen Sozialraumkoordinatoren_innen.
- Region Nord (Schöneberg-Nord, Schöneberg-Süd, Friedenau): Fr. Kaffee
- Region Mitte (Tempelhof, Mariendorf): Fr. Kluge
- Region Süd (Marienfelde, Lichtenrade): Hr. Moser
Was müssen Anträge enthalten?
- Angaben zum Ziel, dass erreicht werden soll, inklusive der Erfolgsindikatoren.
- Pädagogisches Konzept und Methode
- Stundenumfang
- Finanzplan
- Ggf. Kooperationspartner und neue Akteure
Wer entscheidet welche Maßnahmen und Projekte gefördert werden?
In jeder Bezirksregion wird eine Vergabe-Jury eingerichtet. Die Verantwortung für die Einberufung der Jury obliegt den Sozialraumkoordinator_innen, die festes Mitglied der Jury sind. Die Jury sollte mindestens aus vier Personen bestehen, die unterschiedliche Organisationen, Bereiche oder Vereine vertreten. Zusätzlich nimmt mindestens bis 2019 eine Person aus der Jugendhilfeplanung und der Fachsteuerung Kinder- und Jugendförderung an der Jury teil. Kinder, Jugendliche oder Eltern sind ausdrücklich erwünscht Die Jury entscheidet durch einfache Mehrheit über die Förderanträge. Träger, Einrichtungen, Organisationen etc. dürfen nicht über eigne Anträge abstimmen.
Auswertung der Maßnahmen und Projekte
Der Projektträger legt einen Bericht zur Zielerreichung und Mittelverwendung vor. Darüber hinaus findet einmal jährlich ein Auswertungsgespräch mindestens unter Beteiligung der Region (SK/RL) und weiteren Vertreter_innen aus dem Jugendamt. Die Ergebnisse werden in den Regionalen Arbeitsgemeinschaften unter Beteiligung der Vergabe-Jury vorgestellt. Darüber hinaus findet nach zwei Jahren eine überregionale Präsentation der Projekte statt. Ziel dieser Präsentation ist es gelungene Projekte anderen Regionen zugänglich zu machen und aus Fehlern gemeinsam zu lernen.