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Im Bereich der Fachleitung Hilfen für Familien sind die Entwicklung von Qualitätsstandards und die Entwicklung von Dienstleistungsvereinbarungen angesiedelt. Weiterhin gehören zum Aufgabenfeld die Koordination im Bereich Wirtschaftliche Jugendhilfe, Eingliederungshilfe nach dem SGB XII und Leistungen nach dem Landespflegegeldgesetz für Minderjährige. Ein besonderes Augenmerk legen wir auf die Koordination der Angelegenheiten, die für alle Bezirksregionen, also bezirksweit einheitlich, bearbeitet werden sollen. Hierzu zählen auch die Aufgaben im Bereich der Hilfen für Behinderte, die Jugendhilfe im Strafverfahren (JGH), die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge, die Erziehungs- und Familienberatung, Pflegekinderkoordination und das Einrichtungsmanagement.