Wir benötigen von Ihnen folgende Unterlagen:
(Antragsformulare sind untenstehend und können heruntergeladen werden – sie lassen sich im Adobe Acrobat Reader online ausfüllen)
1. Antrag auf Leistungen nach SGB VIII
2. Datenschutzerklärung
3. Schweigepflichtentbindung für die EFB (Erziehungs- und Familienberatungsstelle)
Alle Unterlagen sind von beiden sorgeberechtigten Eltern zu unterschreiben – Sollte alleiniges Sorgerecht bestehen, weisen Sie uns dies bitte nach. (ggf. durch einen aktuellen Auszug aus dem Sorgerechtsregister)
Weitere Unterlagen, die von Ihnen eingereicht werden müssen:
4. Geburtsurkunde des Kindes.
5. Diagnostik von einem Kinder- und Jugendpsychiater, mit den Aussagen zum IQ, §35a SGB VIII und einer Teilleistungsstörung. Die Details der Testungen müssen abgebildet sein. (T-Werte; Prozentränge)
6. Schulauskunft (kann untenstehend heruntergeladen werden) von der Schule, falls vorhanden von der Teilhabefachkraft ausfüllen lassen – auf Stempel und Datum achten –
Bitte geben Sie eine Telefonnummer und Email-Adresse an, unter der Sie zu erreichen sind.
Den Antrag auf Leistungen benötigen wir im Original, unterschrieben, von beiden Eltern (bei gemeinsamen Sorgerecht) an folgende Adresse:
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg Teilhabefachdienst Jugend Rathausstr. 27 12105 Berlin
Alle anderen Unterlagen können Sie auch in Kopie oder per E-Mail an
Teilhabefachdienst-Jugend@ba-ts.berlin.de senden.
Bitte schicken Sie uns alle Unterlagen zusammen.
Erst wenn wir alle Unterlagen hier haben, können wir einen Auftrag an EFB – Erziehungs-und Familienberatungsstelle erteilen, dass hier eine amtliche Einschätzung der Sachlage durch unsere Psychologen erfolgen kann.
So geht es weiter im Verfahren:
Im Anschluss haben Sie einen persönlichen Termin bei der EFB und wir erhalten eine Stellungnahme, in der Regel mit der Empfehlung mit 5 Stunden zur Probe eine Lerntherapie zu beginnen.
Sie erhalten dann von uns einen Brief oder eine Email, dass Sie sich einen Anbieter für Lerntherapien Ihrer Wahl suchen können, und mit 5 Stunden beginnen können. Dieses Schreiben dann bitte dem Institut vorlegen, damit dieses weiß, dass wir diese 5 Stunden genehmigt haben.
Dann erhalten wir vom Anbieter einen Kosten- und Behandlungsplan, den die EFB prüft. Wir bekommen eine Stellungnahme der EFB mit den angemessenen Stunden für den entsprechenden Bedarf für ein Jahr und erstellen eine Kostenübernahme, die wir der Wirtschaftlichen Jugendhilfe (WJH) weiterleiten. Diese erstellt einen Bescheid für die Eltern und den Anbieter.
Vor Ablauf des bewilligten Jahres, benötigen wir einen Bericht vom Anbieter. Ggf. wird eine Verlängerung beantragt. Dann werden wir erneut der EFB einen Fachdienstauftrag erteilen und auf die Stellungnahme warten, bis weitere Stunden genehmigt werden können