Insolvenzverfahren und Allgemeine Kosteneinziehung

Sollten Schuldner, gegen die für das Land Berlin noch Forderungen bestehen, das Verbraucherinsolvenzverfahren betreiben, werden die Forderungen des Jugendamtes zentral angemeldet und diese im außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren vertreten.

Von der allgemeinen Kosteneinziehung werden Kostenbeiträge von Eltern, deren Kinder Leistungen der Jugendhilfe in Anspruch genommen haben, geltend gemacht. Hierbei handelt es sich um Kinder, die in Heimen untergebracht wurden oder sich in sonstigen betreuten Wohnformen befanden.

Sofern Leistungen nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz oder Bundeselterngeldgesetz zu Unrecht geleistet wurden, werden diese von den Leistungsempfängern zurückgefordert.

Zuständigkeiten

Name des Hilfeempfängers/Schuldners Ansprechpartnerin Zimmer Telefonnummer
A, B, D, E, F, G, J, P, X Frau Berneking 12 (030) 90277-2431
C, S, T, W Frau Obier 12 (030) 90277-2402
H, I, K, L, M, N, O, Q, R, U, V, Y, Z Frau Bonhage 12 (030) 90277-2549

E-Mail an Kosteneinziehung