Anspruch auf Elterngeld besteht für Mütter und Väter, wenn alle aufgelisteten Voraussetzungen vorliegen:
- Sie betreuen das Kind nach der Geburt selbst
- Sie sind nicht mehr als 30 Stunden in der Woche erwerbstätig
- Sie leben mit Ihrem Kind in einem Haushalt
- Sie haben einen Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland
Wichtige Neuerungen für ab dem 01. Juli 2015 geborene Kinder
Fortlaufend aktuelle Informationen zum Elterngeld Plus, zum Partnerschaftsbonus sowie zur flexibleren Elternzeit für Eltern, wie auch für Arbeitgeber, finden Sie auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie.