Unterhaltsvorschuss

Der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss

Ihr Kind, das Sie allein erziehen, hat Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, wenn es
  • noch nicht 18 Jahre alt ist,
  • bei Ihnen in Deutschland lebt,
  • und keinen oder nicht ausreichenden Unterhalt vom anderen Elternteil erhält.
Nach Vollendung des 12. Lebensjahrs hat Ihr Kind den Anspruch nur dann, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
  • Sie oder Ihr Kind erhalten kein Arbeitslosengeld II
  • Durch den Unterhaltsvorschuss kann die Hilfebedürftigkeit Ihres Kindes vermieden werden
  • Sie haben ein Brutto-Monatseinkommen von mindestens 600 Euro und erhalten ergänzendes Arbeitslosengeld II

Bitte stellen Sie Ihren Antrag rechtzeitig, weil Unterhaltsvorschuss nur für einen Monat rückwirkend gezahlt wird.

Höhe des Unterhaltsvorschusses

Die Höhe des Unterhaltsvorschusses orientiert sich am gesetzlichen Mindestunterhalt. Davon wird das aus öffentlichen Mitteln gezahlte Kindergeld abgezogen. Der monatliche Unterhaltsvorschuss beträgt derzeit

  • für Kinder unter 6 Jahren

    187 Euro

  • für Kinder ab 6 und unter 12 Jahren

    252 Euro

  • für Kinder ab 12 und unter 18 Jahren

    338 Euro

Auf diese Beträge werden Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils oder andere Einkünfte des Kindes (z. B. Halbwaisenrente, Ausbildungsgehalt,…) angerechnet.

Unterhaltsvorschuss, wenn Sie Arbeitslosengeld II beziehen

Wenn Sie und Ihr Kind Arbeitslosengeld II vom JobCenter beziehen und Ihr Kind das 12. Lebensjahr vollendet hat, haben Sie nur unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. Bitte informieren Sie sich hierzu mit Hilfe des Merkblatts im Antrag auf Unterhaltsvorschuss ab dem 1. Juli 2017. Es ist möglich, dass Ihr Bedarf zur Sicherung des Lebensunterhaltes auch weiterhin nur vom Job-Center sichergestellt wird.

Wenn das Job-Center allerdings davon ausgeht, dass ein Anspruch auf vorrangigen Unterhaltsvorschuss besteht, werden Sie dort zu einer Antragstellung aufgefordert. Das Job-Center wird Ihnen das Antragsformular zukommen lassen. Sie müssen jetzt nicht zu Ihrer Unterhaltsvorschuss-Stelle gehen, um dort persönlich einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss zu stellen.

In jedem Falle erhalten Sie vom Job-Center Ihre Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts für eine Übergangszeit (bis tatsächlich Unterhaltsvorschuss ausgezahlt wird) ohne Anrechnung von Unterhaltsvorschussleistungen in der bisherigen Höhe.

Antragsformulare

  • Antrag Unterhaltsvorschuss ab 17.07.2017

    Dieses Dokument ist nicht barrierefrei

    PDF-Dokument (67.9 kB)
    Dokument: Jugendamt TS

  • Ergänzungsvordruck zum Antrag auf Unterhaltsvorschuss ab dem 12. Lebensjahr ab 01.07.2017

    Dieses Dokument ist nicht barrierefrei

    PDF-Dokument (80.9 kB)

  • Erforderliche Unterlagen für den Antrag auf Unterhaltsvorschuss

    Dieses Dokument ist nicht barrierefrei

    PDF-Dokument (8.5 kB)

In unserem Bezirk gliedert sich die Unterhaltsvorschussstelle in die Antragstelle und Kosteneinziehung.

Antrags- und Leistungsstelle

Familienname des Kindes Ansprechperson Telefonnummer
M und Q Frau Mainzer (030) 90277-4766
B und Y Frau Hübner (030) 90277-7826
Ka-Ko, Kt-Kz Frau Rieger (030) 90277-6809
H Frau Geltat (030) 90277-7481
D und P Frau Prinz (030) 90277-2896
C und L Frau Schmidt (030) 90277-2341
Aa-Au Herr Draws (030) 90277-2471
E, F und R Frau Kuehl (030) 90277-6865
Av-Az, I, Kr-Ku, X, Z Frau Leßmann (030) 90277-2333
T Frau Gündüz (030) 90277-6826
O und S Frau Bendschneider (030) 90277-7433
G, Sch und V Frau Savran (030) 90277-3832
N, St, U und W Frau Dannhorn (030) 90277-2161
J Frau Dylong (030) 90277-6048

Kosteneinziehung Unterhaltsvorschuss

Familienname des Kindes Ansprechperson Telefonnummer
H und Y Herr Garbrecht (030) 90277-2786
L und P Frau Gamer (030) 90277-2650
K Frau Genzke (030) 90277-8937
B, und Q Frau Draesel-Reichelt (030) 90277-2336
O, S und X Frau Koch (030) 90277-2727
D und M Frau Allert (030) 90277-2242
Sch, U und Z Frau Wils (030) 90277-6342
A und St Herr von Baravalle (030) 90277-6802
J, V und W Frau Liedtke (030) 90277-4712
F, G und N Frau Karacan (030) 90277-2673
T Herr Ketelhut (030) 90277-6463
E, I und R Frau Kramer (030) 90277-6463
Ca, Ch und Cy Herr Köbernick (030) 90277-2734
C (ohne Ca, Ch, Cy) Frau Vaziri (030) 90277-6047