Für die Regelung einiger Angelegenheiten kann es erforderlich sein, dass die allein sorgeberechtigte Mutter eine Negativbescheinigung vorlegen muss.
Das Verfahren für die Erteilung von Auskünften über die Nichtabgabe von Sorgeerklärungen (Sorgebescheinigung/Negativbescheinigung) ist gesetzlich geregelt.
Ansprechpartner ist immer das für den derzeitigen Wohnort zuständige Jugendamt.
Der Antrag kann schriftlich gestellt werden. Benötigt werden
- die Geburtsurkunde des Kindes und
- der Personalausweis der Mutter bzw. der Pass mit aktueller Meldebestätigung