Wenn Sie mit der Mutter Ihres Kindes nicht verheiratet sind und mit ihr die gemeinsame Sorge Ihres Kindes übernehmen möchten, müssen Sie eine gemeinsame Sorgeerklärung abgeben. Hierfür sind die Jugendämter oder Notare zuständig.
Die Beurkundung ist sowohl vor der Geburt des Kindes als auch danach möglich.