Beurkundung der Ausübung der gemeinsamen Sorge

Wenn Sie mit der Mutter Ihres Kindes nicht verheiratet sind und mit ihr die gemeinsame Sorge Ihres Kindes übernehmen möchten, müssen Sie eine gemeinsame Sorgeerklärung abgeben. Hierfür sind die Jugendämter oder Notare zuständig.

Die Beurkundung ist sowohl vor der Geburt des Kindes als auch danach möglich.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass der Eltern mit Meldebescheinigung im Original
  • Mutterschaftspass mit eingetragenem voraussichtlichen Geburtsdatum oder
    Geburtsurkunde des Kindes
  • Vaterschaftsanerkennung

Kontakt

Bitte senden Sie eine E-Mail an den InfoPoint.

  • Hinweis zur Sorgeerklärung

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    PDF-Dokument (741.5 kB) - Stand: Juni 2016
    Dokument: Jugendamt TS