Beurkundung einer Vaterschaftsanerkennung

Sie werden bald Vater oder sind es bereits geworden?

Wenn Sie nicht mit der Mutter des Kindes verheiratet sind, können Sie Ihre Vaterschaft vor oder auch nach der Geburt Ihres Kindes beim Standesamt oder Jugendamt anerkennen.

Die Vaterschaftsanerkennung kann nur persönlich vor einer Urkundsperson erklärt werden. Die Mutter des Kindes muss der Vaterschaftsanerkennung persönlich vor der Urkundsperson zustimmen.

Zuständig für die Entgegennahme der Erklärung sind Standesämter, Jugendämter, Amtsge-richte und Notare. Im Jugendamt werden zur Zeit noch keine Gebühren erhoben.
Beim Standesamt und bei Notaren und Amtsgerichten ist die Vaterschaftsanerkennung gebührenpflichtig.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass der Eltern mit Meldebescheinigung im Original
  • Mutterschaftspass mit eingetragenem voraussichtlichen Geburtsdatum oder
    Geburtsurkunde des Kindes

Weicht Ihr Name von dem auf der Geburtsurkunde ab, müssen Sie hierfür Nachweise vorlegen (z.B. Bescheinigung über die erfolgte Namensänderung, Eheurkunde).

Sie und die Mutter des Kindes müssen ausreichend Deutsch verstehen. Sollte das nicht so sein, muss zur Anerkennung der Vaterschaft ein Dolmetscher zugegen sein. Diese Person benötigt ein gültiges Personaldokument und darf nicht mit Ihnen oder der Mutter des Kindes verwandt oder verschwägert sein.

Bitte nehmen Sie unter info-jugendamt@ba-ts.berlin.de Kontakt zu uns auf.