Sie werden bald Vater oder sind es bereits geworden?
Wenn Sie nicht mit der Mutter des Kindes verheiratet sind, können Sie Ihre Vaterschaft vor oder auch nach der Geburt Ihres Kindes beim Standesamt oder Jugendamt anerkennen.
Die Vaterschaftsanerkennung kann nur persönlich vor einer Urkundsperson erklärt werden. Die Mutter des Kindes muss der Vaterschaftsanerkennung persönlich vor der Urkundsperson zustimmen.
Zuständig für die Entgegennahme der Erklärung sind Standesämter, Jugendämter, Amtsge-richte und Notare. Im Jugendamt werden zur Zeit noch keine Gebühren erhoben.
Beim Standesamt und bei Notaren und Amtsgerichten ist die Vaterschaftsanerkennung gebührenpflichtig.