Der Beistand unterstützt bei der Vaterschaftsfeststellung und setzt die Unterhaltsansprüche Ihres Kindes durch, die auf der Grundlage der sogenannten “Düsseldorfer Tabelle” berechnet werden. Die Ansprüche Ihres Kindes können auch gerichtlich durch den Beistand durchgesetzt werden.
Sie sind antragsberechtigt, wenn Sie die elterliche Sorge für ein Kind allein ausüben oder bei gemeinsamer elterlicher Sorge, wenn das Kind in Ihrem Haushalt lebt.
Eine von Ihnen beantragte Beistandschaft kann schriftlich jederzeit beendet werden.