Die Erstuntersuchung ist eine gesetzlich vorgeschriebene ärztliche Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz und dient dem Schutz des Jugendlichen. Bei dieser Untersuchung stellt die Ärztin/der Arzt neben dem allgemeinen Gesundheitszustand fest, ob durch die beabsichtigte Beschäftigung eine Gesundheitsgefährdend auftreten oder die Entwicklung der Jugendlichen/des Jugendlichen negativ beeinflusst werden könnte. Darüber hinaus kann eine Ärztin/ein Arzt besondere der Gesundheit dienende Maßnahmen empfehlen. Bei Bedarf ist eine außerordentliche Nachuntersuchung erforderlich.
Das Ziel der Untersuchung ist es, mögliche Spät- und Dauerschäden zu vermeiden.
Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz
![Ärztin mit Unterlagen erklärt einem Patienten die Ergebnisse](/imgscaler/f-dPnll0heOgRvl_Ql3oJukOr6CMzk9Fyu6Kce_O3bo/ropen/L3N5czExLXByb2QvZGVwb3NpdHBob3Rvcy9tZW5zY2hlbi9kZXBvc2l0cGhvdG9zXzEyMzM1MTMxX29yaWdpbmFsLmpwZw.jpg?ts=1696935500)
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